Ab 1. Juni: Warteschleifen kostenfrei

Marktgeschehen

Während im letzten Jahr in der ersten Phase der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes Warteschleifen bereits in den ersten zwei Minuten kostenfrei sein mussten, erfolgt nun zum 01. Juni 2013 die zweite Phase mit der Umstellung auf generelle Kostenfreiheit. Es gibt keine Ausnahmen mehr, die gesamte Wartezeit in einer Hotline darf den Kunden nichts kosten. Verstößt ein Anbieter dagegen, drohen hohe Bußgelder. Der Rest des Anrufs kann natürlich weiterhin normal berechnet werden. Der Branchenverband Bitkom weißt aktuell auf das Thema mit folgenden Worten hin:

Am 1. Juni beginnt die zweite Umsetzungsphase der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. In der ersten Phase war den Anbietern noch Zeit für die technisch aufwändigen Umstellungen gegeben worden: Nur die ersten zwei Minuten der Wartezeit waren kostenlos. Nun gelten die Regelungen für die gesamte Wartezeit – und für alle Unternehmen und Institutionen, die Sonderrufnummern für Service- und Beratungsdienstleistungen einsetzen. „Die Telekommunikations-Branche hat die Umsetzung in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur vorbereitet. Alle Beteiligten sind zu einem tragfähigen und guten Verfahren gekommen, um Missbrauch mit überlangen und teuren Wartschleifen zu unterbinden“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Es gibt zwei neue Rufnummernteilbereiche für telefonische Service-Angebote: 0180-6 und 0180-7. Hier müssen Warteschleifen (aber nicht der gesamte Anruf!) kostenfrei sein, oder es muss pro Anruf ein zeitunabhängiger Festtarif gelten. Einige Anbieter haben ihre Dienste auf diese neuen Service-Nummern umgestellt. Andere nutzen nun Ortsnetzrufnummern für ihre Hotlines; die vielen Telefonkunden mit einer Festnetz-Flatrate zahlen also auch dort nichts.


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