Apple unterliegt Samsung am OLG München

Hardware

Der Patentstreit zwischen Samsung und Apple geht in die nächste Runde und nach Samsungs Aussage heute früh, gibt es jetzt auch direkt ein Urteil vom Oberlandesgericht in München. Dort konnte Samsung als Sieger den Saal verlassen, denn man wies Apples Forderung nach einer Einstweiligen Verfügung zurück. In München ging es um ein Patent für das Bedienkonzept des iPhones und iPads, welches Samsung verletzt haben sollte und daher forderte man eine Einstweiligen Verfügung gegen das Samsung Galaxy Nexus und Galaxy Tab 10.1N. Wie beim Urteil in Düsseldorf lautet aber auch hier das Urteil, dass Samsung das Galaxy Tab 10.1N weiterhin verkaufen darf.

„Samsung begrüßt das Urteil des Gerichts, welches unsere Position bestätigt, dass das Galaxy Nexus und Galaxy Tab 10.1N (Wifi) Apples geistiges Eigentum nicht verletzen. Apple versucht die Auswahl für die Konsumenten zu limitieren und Innovationen durch ihre übertriebenen Gerichtsverfahren zu verhindern. Trotz Apples Angriff gegen unser User Interface werden wir weiterhin Produkte entwickeln und auf den Markt bringen, welche das Leben der deutschen Konsumenten verbessern.“

Samsung hat auch schon eine Stellungnahme veröffentlicht, die man uns soeben per Mail geschickt hat. Das Unternehmen ist verständlicherweise froh über dieses Urteil in München und möchte weiterhin für seine Produkte kämpfen. Ich bin ehrlich gesagt nicht mehr ganz auf einem aktuellen Stand und ziemlich genervt von diesen ganzen Gerichtsverfahren, welche sich jetzt schon seit über einem Jahr hinziehen und irgendwie zu keinem Ende zu kommen scheinen. Eine Einigung ohne ein Gericht und öffentliche Meldungen scheinen die beiden Großkonzerne aber leider auch nicht hinzubekommen.

quelle abendblatt samsung

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