Apple will das Samsung Galaxy Nexus verbieten, lieber noch Android 4.0

Marktgeschehen

Mal eine Woche mal ohne Patentstreitigkeiten auskommen? Nope, derzeit nicht machbar, denn Apple vs. Android bzw. Apple vs. beliebiger Android-Hardwarehersteller scheint kein Ende zu nehmen. Aktuell schießen die Jungs mit dem angebissenen Apfel aber nicht gegen Motorola und Co., sondern direkt gegen das Google-Vorzeigesmartphone Samsung Galaxy Nexus.

Am Donnerstag hat man eine Klageschrift am “United States District Court for the Northern District of California” eingereicht, welche das Ziel hat, eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Nexus zu erwirken. Als Grund dafür gibt man vier Patenten an, welche aber bei genauerem Hinsehen sich mehr auf Android 4.0 beziehen, als auf das Google-Smartphone selbst. Im Detail wären es:

US Patent No. 5,946,647

Dieses Patent ermöglicht es in E-Mails oder Webseiten bestimmte Daten zu erkennen und zur weiteren Nutzung im System bereitzustellen. So kann man zum Beispiel Telefonnummern oder E-Mail-Adressen aus einer E-Mail durch nur einen Klick direkt weiterverwenden. Eine Nummer also z.B. im Telefonbuch ablegen. Meines Wissens nach, ist dies aber nicht nur bei Android, sondern auch bei anderen mobilen Systemen möglich.

US Patent No. 8,086,604

Dieses Patent ermöglicht es mehrere Datenquellen über eine Suchmaske zu durchsuchen. Apple spielt hierbei auf Siri an und ist wohl der Meinung, dass die Google-Suchbox auf dem Homescreen ähnliches bietet. Leider wird es nicht detailliert aufgeführt, es könnte also auch die Google-Sprachsuche gemeint sein, welche ja im Grunde ähnliche Möglichkeiten bietet.

US Patent No. 8,046,721

Dieses Patent bezieht sich auf das bereits bemängelte Slide-to-unlock. Also eine Art Schiebegeste auf dem Sperrbildschirm ausführen, welche zur Folge hat, dass der Screen entsperrt wird. Auch hier hat es wieder weniger mit dem Galaxy Nexus, sondern mit Android im Allgemeinen zu tun.

US Patent No. 8,074,172

Dieses Patent beschriebt, wie der Nutzer beim Schreiben mit einer Software-Tastatur über den Touchscreen Wortvorschläge bzw. Wortvervollständigungen annehmen oder verwerfen kann.

Auch wenn wie gesagt jeweils das Samsung Galaxy Nexus als Ziel der Klage genannt wird, ist offensichtlich, dass man hier im Grunde auf Funktionen abzielt, welche das Android-System an sich bietet. Das witzige daran ist, dass eigentlich alle genannten Punkte nicht erst seit Android 4.0 vorhanden sind, sondern bereits in ältere Versionen implementiert waren.

Generell ist es immer ein schmaler Grat zwischen Patentschutz und dem demontieren eines Mitbewerbers, besonders, wenn es um solche essentiellen Dinge geht. Sollte Apple mit der Klage Erfolg haben, könnte das weitreichende Einschnitte nicht nur für Googles Android bedeuten.

via theverge Quelle sbnation (PDF)

Fehler melden252 Kommentare

  1. Das DISQUS-Kommentarsystem verarbeitet personenbezogene Daten. Das System wird aus diesem Grund erst nach ausdrücklicher Einwilligung über nachfolgende Schaltfläche geladen. Es gilt die Datenschutzerklärung.

Du bist hier:
mobiFlip.de / Firmware und OS / Marktgeschehen / News / ...