Bundesnetzagentur geht gegen Kinderuhren mit Abhörfunktion vor

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Die Bundesnetzagentur verbietet den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion und ist bereits gegen mehrere Angebote vorgegangen.

Es gibt laut Bundesnetzagentur auf dem deutschen Markt eine große Anzahl von Anbietern, die Smartwatches für Kinder mit einer Abhörfunktion anbieten. Viele davon sind eine unerlaubte Sendeanlage. Diese smarten Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine (eingeschränkte) Telefoniefunktion, die über eine App gesteuert werden.

Eine solche Abhörfunktion wird oftmals als „Babyphone“- oder „Monitorfunktion“ bezeichnet. Der App-Nutzer kann festlegen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So lassen sich unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abhören. Eine solche Abhörfunktion ist in Deutschland verboten.

Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen. Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur

Vernichtungsnachweise gefordert

Die Bundesnetzagentur rät vor allem Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Eltern wird zudem geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.

Sollten Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Wie ein Vernichtungsnachweis im Falle eines Anschreibens durch die Bundesnetzagentur geführt werden kann, wird hier beschrieben.

[quelle]Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur[/quelle]


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