Entsperr-Geste: Apple-Patent in Deutschland für ungültig erklärt

Marktgeschehen

Eine kleine Funktion an einem Smartphone, die sich seit gefühlten Ewigkeiten in den Techmedien dieser Welt hält, ist die Entsperr-Geste. Grund dafür ist ein Apple-Patent, welches diese Funktion beschreibt und diese schützt. Zumindest in Deutschland ist das Thema nun vom Bundespatentgericht gegen Apple entschieden worden, denn das Europäische Patent mit der Nummer EP1964022 wurde für nichtig erklärt. Da es eine erstinstanzliche Entscheidung vom Bundespatentgericht ist, hat Apple zwar noch die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung beim Bundesgerichtshof in Berufung zu gehen, es ist aber aktuell davon auszugehen, dass das Gericht keine neue Tatsachenfeststellungen vornehmen wird.

Konkurrenten von Apple, wie etwa Samsung oder Motorola, waren gegen das Patent vorgegangen. Das Patent beschreibt eine Schiebe-Geste zum Entsperren, die Apple selbst seit dem Jahr 2007 nutzt und in mehreren Klagen gegen Konkurrenten mit angebracht hat. Aus diesem Grund greifen andere Hersteller aktuell meist zu anderen Lösungen, um ein mobiles Gerät zu entsperren.

via heise

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