Facebook plant Benutzerkonten für unter 13-jährige

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Offiziell darf man Facebook bisher nur nutzen, wenn man ein Mindestalter von 13 Jahren aufweist. Das allerdings könnte sich in nicht allzu ferner Zukunft ändern, wie ein veröffentlichter Patentantrag erahnen lässt.

Der Patentantrag beschreibt dabei ein System, nach dem die Nutzung von Facebook für  Jugendlichen unter 13 Jahren möglich wäre und dazu sogar das US-amerikanische Kinderschutzgesetz COPPA eingehalten werden könnte. Dieses Gesetz untersagt Kindern unter 13 Jahren die Nutzung von Web-Services, wenn Daten ohne Zustimmung der Eltern gesammelt werden würden.

Um diese Bestimmung einzuhalten, hat Facebook folgendes System im Rahmen des Patentantrages ausgearbeitet: Zunächst müssen die Eltern die eigene Identität und anschließend die der Kinder sowie die Beziehung zu diesen verifizieren. Sofern dies erfolgreich abgeschlossen wurde, kann ein Kinderprofil erstellt werden, welches der elterlichen Kontrolle unterliegt. Das wiederum würde bedeuten, dass die Kinder keinen eigenständigen Zugang zu 3rd-Party-Apps, wie FarmVille und Co., haben, sondern der Zugang zu diesen Angeboten den Eltern obliegt.

Bei Facebook hält man sich diesbezüglich aktuell noch sehr bedeckt, man möchte sich natürlich nicht allzu tief in die eigenen Karten schauen lassen. Nichtsdestotrotz halte ich es aus Facebooks Sicht für logisch, dass man auch diesen potentiellen Nutzerkreis ansprechen und nutzen will. Darüber hinaus nutzen bereits sehr viele unter 13-jährige das Netzwerk, schließlich muss man bei der Registrierung lediglich ein falsches Alter angeben – verifiziert wird (bisher) nichts. Des Weiteren hätte man für diese Nutzer eine endgültige gesetzliche Absicherung und das kann, neben den potentiellen zusätzlichen Werbe- und daraus folgenden Gewinnmöglichkeiten, sicher auch nur im Sinne von Facebook liegen.

„Kinderschützer, der Gesetzgeber und Unternehmen haben überlegt, wie Eltern beim Schutz ihrer Kinder im Internet am besten unterstützt werden können“, heißt es in einer Erklärung. „Aber ein Patentantrag, der auf zwei Jahre alten Forschungen beruht, erlaubt keine Vorhersagen auf weitere Aktivität in diesem Bereich.“


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