Google: Entfernung aus den Suchergebnissen von Tausenden beantragt

Marktgeschehen

Ein vor Kurzem verkündetes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hat im Netz eine Welle mächtige Diskussionswelle ausgelöst, denn es besagte vereinfacht gesagt, dass jeder “das Recht auf Vergessen” im Internet hat, und so von Google fordern kann, dass bestimmte ihn betreffende Inhalte entfernt würden, wenn diese den Namen des Betroffenen enthalten. Dies gilt, sofern diese Ergebnisse “in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen”.

Google hatte daraufhin gestern einen Onlineantrag bereit gestellt, der auf dieses Urteil zugeschnitten ist und gab an, dass man jeden Antrag individuell prüfen werde. Bereits am ersten Tag sind auf diesem Weg rund 12.000 Anträge europäischer Bürger auf Löschung von Suchergebnissen eingegangen, wie Google mitteilt.

Auch hat man den Antrag nach Kritik von Hamburger Datenschützers Johannes Caspar leicht abgeändert, da die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen laut Gesetz nicht zulässig sei, sollen Nutzer nun nur noch „eine lesbare Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments“ hochladen.

Quelle tagesschau

Fehler meldenKommentare

  1. Das DISQUS-Kommentarsystem verarbeitet personenbezogene Daten. Das System wird aus diesem Grund erst nach ausdrücklicher Einwilligung über nachfolgende Schaltfläche geladen. Es gilt die Datenschutzerklärung.

Du bist hier:
mobiFlip.de / Hardware / Marktgeschehen / ...