Google: Klage wegen vorinstallierter Google-Apps abgewiesen

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Im Rahmen eines Kartellverfahrens wurde Google vorgeworfen, alternative Apps und Dienste durch das Vorinstallieren der Google-Apps auf Android-Geräten zu benachteiligen. Die Anklage wurde nun abgewiesen.

Googles Verträge mit Smartphone-Herstellern, wie HTC, Samsung und Sony, setzen unter anderem voraus, dass die Google-Apps auf allen Geräten vorinstalliert sein müssen – unter anderem fallen darunter Gmail, Maps, die Google-Suche, Chrome, der Play Store und viele weitere Google-Anwendungen.

Dies war für einige Konsumenten Grund genug, um Google im Rahmen eines Kartellverfahrens Ausnutzung der eigenen Marktposition vorzuwerfen. Alternative Lösungen zu Googles Anwendungen würden durch das Vorinstallieren benachteiligt werden und zu insgesamt höheren Preisen führen würden.

Die US-Richterin Beth Labson Freeman wies diese Anklage nun in San Jose, Californien ab. Laut einem Bericht von Reuters hätten es die Kläger demnach nicht geschafft, die beschriebenen Nachteile und Preiserhöhungen nachweisen und in Googles Vorgehen begründen zu können. Google wird somit auch in Zukunft problemlos die Installation eigener Apps in den eigenen Verträgen mit den Herstellern festhalten und durchführen können.

Mit ähnlichen Problemen hat Google darüber hinaus auch in Europa zu tun. Dort plant das Europäische Parlament die Trennung von Suchmaschinen und weiteren Diensten, sodass diese nicht mehr über die Suche beworben werden können.

But in Friday’s decision, U.S. District Judge Beth Labson Freeman in San Jose, California said the consumers failed to show that higher prices stemmed from Google’s having illegally forced restrictive contracts on the handset makers.


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