Hamburger Datenschützer: Facebook soll Pseudonyme beim Namen zulassen

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Facebook verbietet in den AGB das Nutzen von Pseudonymen bei der Namensgebung eines Profils. Das ist laut Datenschützern aus Hamburg nicht in Ordnung. Konten dürfen deswegen nicht gesperrt werden.

Datenschützer aus Hamburg haben Facebook dazu aufgefordert die Profile von Nutzern mit einem Pseudonym nicht mehr zu sperren. Die AGB, die man bei Facebook bezüglich Pseudonymen eingebaut hat, sei unzulässig. Nutzer sollen das Recht haben, mit einem Pseudonym auf Facebook unterwegs zu sein. Außerdem sei das Anfordern einer Personalausweis-Kopie ebenfalls nicht in Ordnung, die fordert Facebook in einigen Fällen zur Überprüfung.

Der Klarnamen-Zwang könnte also bald ein Ende haben. Momentan sieht man immer noch viele Notlösungen, bei denen Leute einen Buchstabendreher in ihren Namen einbauen, oder anders kreativ geworden sind. Geht es nach den Datenschützern aus Hamburg, soll es hier in Zukunft mehr Freiheiten geben.

Facebook hat die Möglichkeit sich vor dem Verwaltungsgericht zu wehren. Die aktuelle Problematik zeigt auch wieder schön, dass der Datenschutz bei uns in Europa veraltet ist, denn der Europasitz von Facebook ist in Irland und dort gelten andere Regeln. Auf der anderen Seite hat Facebook einen Sitz in Hamburg und ist dort wirtschaftlich tätig, muss sich daher auch an deutsche Regeln halten. Wie ihr seht: Kein leichtes Thema für Datenschützer.

quelle zeit

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