Landgericht Düsseldorf: Motorola Xoom schaut nicht aus wie ein iPad

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Bereits seit August 2011 versucht Apple unter anderem gegen das Motorola Xoom vorzugehen. Man störte sich daran, dass sowohl das Galaxy Tab von Samsung, als auch das Xoom „unterscheidungskräftige Elemente“ vom iPad nachahmen. Die Liste dieser Merkmale führte damals bereits zur Belustigung vieler Nutzer, denn in dieser waren diverse Merkmale gelistet, welche man durchaus auch als logisch bzw. selbstverständlich für die Bauart eines Tablet-Computer ansehen könnte. Genau hieß es in der Apple-Klageschrift gegen Samsung und ähnlich auch gegen Motorola, dass folgende unterscheidungskräftige Elemente kopiert worden wären:

(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig gerundeten Ecken;
(ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts abdeckt;
(iii) die Ansicht einer metallischen Einfassung um die flache, klare Oberfläche;
(iv) ein Display, welches unter der klaren Oberfläche zentriert ist;
(v) unter der klaren Oberfläche befinden sich deutliche, neutrale gehalteneBegrenzungen auf allen Seiten des Displays; und
(vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Display

Nun sah heute das Landgericht Düsseldorf  genau diese Punkte anders und kam Apples Forderung nicht nach. Motorola darf das Xoom also hierzulande erstmal weiter verkaufen. Mal davon abgesehen, dass das Gerät so oder so nicht sonderlich begehrt ist, wird wohl das letzte Wort dennoch noch nicht gesprochen worden sein, denn beide Seiten könnten in die nächste Instanz gehen.

Als nächstes steht dann am 24.07. eine Entscheidung vom Oberlandesgericht Düsseldorf an, welche sich um das Samsung Galaxy Tab 10.1n dreht.

via foxbusiness

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