Neues aus der Apple-Patent-Ecke

Dass wir euch über die neusten Patente von Apple berichten, ist nichts neues. Zuletzt ging es um verschiedene Apps, die Apple gerne patentieren lassen wollte. Nun hatte Apple auch Erfolg mit zwei ihrer Anträge. Wie Redmondpie berichtet bekam Apple jetzt die Patente für den “Slide to unlock”-Button, oder bei uns den Entriegel-Button zugesprochen. Apple hatte mit dem iPhone Classic diesen damals eingeführt und schnell Nachahmer gefunden. Ich denke da an einen ähnlichen Regler, den man bei Android in einem kleinen Bogen schieben musste.

Außerdem bekam Apple das Patent für die Funktion, mit der der Buchstabe auf der Tastatur noch einmal größer über dem getippten Buchstaben angezeigt wird, die “letter pop-up” Funktion. Auch sie wurde damals mit eingeführt und zeigt relativ einfach, welchen Buchstaben man gedrückt hat. Auch diese Funktion gibt es in ähnlicher Funktion bei Android. Natürlich könnte man jetzt denken, Apple habe sich das Ganze schnell patentieren lassen, um Google zu schaden. Jedoch stammen die Anträge aus dem Jahr 2007, dem Erscheinungsjahr des ersten iPhones. Damals gab es noch kein Android, Apple konnte deshalb auch nicht wissen, was kommt. Vielleicht hat man auch deshalb die Patente bekommen, da eine solche Funktion bis dato nicht vorhanden war.

Wie Apple nun vorgeht, kann sehr variieren. Zum einen könnte man die Nutzung in anderen Systemen unterbinden und so dem iOS ein Alleinstellungsmerkmal schaffen. Oder man will Lizenzgebühren haben und das nicht zu knapp. Das könnte wiederum die Kosten für andere Hersteller in die Höhe treiben, die ihre Geräte nun teurer verkaufen müssen. Natürlich könnte man es sich einfach nur schützen lassen, damit klar ist: Wer hat’s erfunden?

Grundsätzlich macht es Sinn, sich neue Sachen patentieren zu lassen. In dem Fall war Apple ja wirklich auch erster, aber wie geht man nun damit um? Einerseits ist die Funktion wirklich neu eingeführt durch Apple, aber wiederum ist die Funktion nicht so revolutionär, dass ich sagen würde, das muss man schützen und für sich behalten. Das ist in etwa wie Nokia, die Apple verklagen, weil man angeblich Patente für Antennen und Datenübertragung im mobilen Netz verletzt hat. Manchmal geht es nicht anders.

Interessant finde ich auch die Frage, wie bewertet man jetzt, was unter das Patent fällt? Ist jede Entriegelung, die etwas von A nach B schiebt von dem Patent betroffen? Ist jetzt jede Tastatur, die den Buchstaben, den man gedrückt hat, betroffen? Was ist mit den vielen Entwicklern, die neue Keyboard-Designs entwickeln und ihre Arbeit kostenlos zur Verfügung stellen? Wenn Apple das Patent für einen Multitouch-Bildschirm auf Handys bekommen würde, das würde ich verstehen, aber bei den beiden? Da bin ich ein wenig gespalten. Ist das denn überhaupt sinnvoll?

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Kommentare (12)

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  1. Nutzerfloric
    Aug 18, 2010

    Ich hätte das Rad patentieren lassen sollen. Dann müsste ich jetzt nicht mein Abi machen…
    Mal ernst. Das ist doch Kinderkram mit Apple. Wegen einem Butto… Den gehts echt nur ums Geld.

    • NutzerMarcus Eric
      Aug 18, 2010

      Damals gabs noch kein Patentamt, das wird schwierig. xDDD

  2. NutzerDaniel
    Aug 18, 2010

    Software sollte grundsätzlich nicht patentierbar sein! Ist sie soweit ich weiss in Deutschland auch nicht. Aus diesem Grund mache ich mir da auch überhaupt keine sorge. Neue Apps mit dieser Funktion kann man ja kennzeichnen mit z.B. "nicht für den Gebrauch in den USA erlaubt" oder so ähnlich. Die letzte Frage aus dem Beitrag lässt sich sicher leicht beantworten wenn man das Patent durch liest (hier ja leider nicht verlinkt).

  3. Nutzer@janusZero
    Aug 18, 2010

    Sehe ich auch so! In europa kann Apple garnichts unternehmen, weil ihre Patente nix Wert sind! In den Usa allerdings wird es wirklich schwierig für Android und Konsorten werden …

    Ich hoffe, dass vorher das patentrecht in USA reformiert wird :D

    • NutzerMarcus Eric
      Aug 18, 2010

      Für ne Reformation ist es zu spät. Ich glaube kaum, dass das rückwirkend gelten würde. Dann würden viele Fälle die Gerichte beschäftigen, in denen ein Unternehmen die gezahlten Lizenzgebühren zurück will.

  4. NutzerSteve
    Aug 18, 2010

    Wieso würdest du es verstehen wenn Apple ein Patent auf Multitouch bekäme?
    Das ist keine Apple Erfindung, siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Multi-Touch

    • NutzerMarcus Eric
      Aug 18, 2010

      Weils Hardware ist, eben keine Software, mal davon abgesehen, dass es es vielleicht schon vorher gab. Weil das kann ich anfassen, das ist real.

  5. Nutzeraaron
    Aug 18, 2010

    Das erste Mal, dass AM was vor euch hatte! xD
    Trotzdem gefallen mir die Beiträge hier in jeder Hinsicht besser! :)

    • NutzerMarcus Eric
      Aug 18, 2010

      Na hoffentlich habe ich nicht versehentlich den Artikel einfach so kopiert. *pfeif*

    • NutzerRené Hesse
      Aug 18, 2010

      Hier geht's doch nicht um Schnelligkeit :D

  6. Nutzersanosch
    Aug 18, 2010

    und selbst wenn es das amt schon gegeben hätte, wäre das patent mittlerweile abgelaufen

    aber spass beiseite… ich sollte das erzielen von gewinnen aus (sinnlosen) patenten schützen lassen oder besser vllt. gleich das denken ansich patentieren lassen :p

    oh und im übrigen sind softwarepatente auch in deutschland möglich

    die tage gabs auf SpOn einen Artikel darüber wie prächtig sich das Verlagswesen ohne Patente im 19. Jahrhundert entwickelt hat… warum auch immer finde ich diesen artikel nicht mehr

    • Nutzersanosch
      Aug 18, 2010

      "warum auch immer finde ich diesen artikel nicht mehr"
      vermutlich weil ich nicht richtig gesucht habe

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