Rechtslage zur Smartphone-Benutzung während der Autofahrt soll geändert werden

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Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags spricht sich für eine Änderung der geltenden Rechtslage im Bezug auf die Benutzung von Smartphones während der Autofahrt aus. Damit will man der alten Regelung eine Runderneuerung verpassen, denn diese entstand in Zeiten, bevor Smartphones überall gegenwärtig waren. Für uns Bürger bedeutete das (leider) erstmal noch nicht viel, denn mehr als ein Vorhaben, welches nun dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegt wird, ist das noch nicht.

Auf der Webseite vom Deutschen Bundestag werden die Pläne genauer erläutert. Dort heißt es:

[…] In der Petition wird ausgeführt, dass das Telefonierverbot während der Fahrt an sich richtig sei. Mit der gegenwärtigen Regelung würde jedoch die Nutzung von Smartphones „ad absurdum geführt“, schreibt der Petent. Es sei nicht nachvollziehbar, warum man Smartphones nicht in die Hand nehmen dürfe, um etwa das Radio abzustellen oder die Navigationssoftware zu nutzen. Bei einem Tablet-Computer, so der Petent weiter, sei dies nicht verboten, da man mit diesem auch nicht telefonieren könne. Das Argument, für die Polizei sei nur schwer nachvollziehbar, ob mit dem Smartphones auch telefoniert worden sei, greift aus Sicht des Petenten nicht, da sich nachweisen lasse, „wann der Nutzer telefoniert hat“.

Wie aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, stimmen die Abgeordneten dem Petenten in der Einschätzung zu, dass es für die Verkehrssicherheit keinen Unterschied mache, ob die Nutzung von Zusatzfunktionen, wie etwa der Navigationsfunktion, mit einem Gerät erfolge, welches das Telefonieren zulässt (Smartphone) oder auch nicht (Tablet-Computer). Dieser Widerspruch sei auch dem zuständigen Bund-Länder-Gremium bekannt. Dieses habe sich dafür ausgesprochen, Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) so zu ergänzen, dass künftig Handlungen der Fahrzeugführer, die nicht dem Fahren dienen und unter denen die Verkehrssicherheit leidet, generell ausdrücklich verboten werden sollen. Es sei jedoch schwierig, hier klare rechtliche Abgrenzungen zu finden, heißt es weiter. Der in der Petition vorgetragenen Forderung, das ausdrückliche Verbot, Handys während der Fahrt in die Hand zu nehmen aufzuheben, könne jedoch auch aus Sicht des Bund-Länder-Gremiums „im Interesse der Verkehrssicherheit“ nicht gefolgt werden, heißt es in der Beschlussempfehlung. […]

photo credit: mroach cc

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