Rücknahmepflicht des Handels für Elektro-Altgeräte in Kraft getreten

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Der Handel muss wie angekündigt ausgediente Elektro-und Elektronikgeräte ab sofort zurücknehmen. Die Regelungen verdienen einen genaueren Blick.

Grundlage dafür ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Wichtig zu wissen: Diese Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Einzelhandel als auch für den Online-Handel.

Grundregel: Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten sind alle Händler verpflichtet, die auf mehr als 400 Quadratmeter Elektrogeräte verkaufen. Dabei macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen stationärem Einzel- und Online-Handel. Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand-und Lagerfläche zu Grunde gelegt.

Großgeräterücknahme nur bei Neukauf

Große Elektrogeräte wie Kühlschränke und Fernseher müssen immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Gerät neu gekauft wird. Kleinere Geräte wie Rasierer, elektronische Zahnbürsten und Mobiltelefone (Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind) müssen immer, auch ohne Neukauf, kostenlos zurückgegeben werden können.

Umsetzung individuell erfragen

Wie die einzelnen Händler die Neuregelungen umsetzen, muss der Kunde immer individuell erfragen. Bei größeren Onlineshop sollte das kein Problem sein, gerade kleinere Händler sind erfahrungsgemäß oft nicht auf solche Dinge eingestellt und versuchen anfallende Kosten auf die Kunden abzuwälzen. Auch wenn es also im Grunde eindeutig geregelt ist, würde ich gerade bei Onlineshops vor einem Kauf Informationen zur Entsorgung der Altgeräte einholen.

Beispielhaft möchte ich den Onlinehändler Cyberport, nennen, der bereits Informationen zur Rücknahmepflicht verkündet hat. Produkte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern können in allen Cyberport Stores kostenlos abgegeben werden. Alternativ zur Abgabe in der Filiale kann über den Kundenservice ein kostenloses Rücksende-Etikett für den Paketversand angefordert werden. Beide Rücknahme-Varianten gelten auch für Produkte, die nicht bei Cyberport gekauft wurden.

Ausnahmen sorgen für Kritik

Natürlich gibt es auch Kritik an der Neuregelung, diese kommt zum Beispiel von der Deutschen Umwelthilfe. Der Verein kritisiert vor allem, dass Bürger Geräte im Handel nur zurückgeben können, wenn ein Händler auf mindestens 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkauft. Der Kunde muss allerdings im Zweifel selbst abschätzen, ob das zutrifft.

Außerdem werden so Discounter wie zum Beispiel Lidl und Aldi, die Elektrogeräte sehr oft als Aktionsware verkaufen, von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Denn die Regelung sieht eben nicht vor, die gesamte Verkaufsfläche heranzuziehen, sondern nur die Verkaufsfläche die, auf der Elektrogeräte verkauft werden.


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