Samsung vs. Apple: Einstweilige Verfügung gegen das Apple iPhone 4S abgelehnt

Marktgeschehen

Kaum hat  Apple das iPhone 4S vorgestellt, holte Samsung zum Gegenschlag aus. Mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung wollte man den Verkauf des neuen Smartphones stoppen lassen, da man eigene Patente verletzt sah. Aus Frankreich und Italien gibt es bisher keine Rückmeldung, in den Niederlanden hat man den Antrag von Samsung aber nun abgelehnt.

Im Grunde geht es um zwei Patente, welche Samsung besitzt, die aber im iPhone 4S zum Einsatz kommen sollen. Hierbei handelt es sich um WCDMA-Standards, also Technologien, die mit dem 3G-Funk des Gerätes zu tun haben und sogar zwingend benötigt werden, um das Gerät zu nutzen. Samsung sieht diese Patente so stark verletzt, dass man den Verkauf des iPhone 4S verhindern wollte.

Die Richter stimmten auch grundsätzlich der Argumentation von Samsung zu, kamen aber zu dem Entschluss, dass die Patente solch grundlegende Technologien zum Betrieb solch eines Smartphones seien, dass man sich doch bitte untereinander einigen solle. Ein Verkaufsverbot gibt es jedenfalls erstmal nicht.

Klingt erstmal logisch, bedeutet aber für die ganze Branche endlich mal eine nachvollziehbare Entscheidung, da man im Grunde nicht wie sonst beschränkt auf das Patent entschieden hat, sondern gesagt hat, dass Samsung doch bitte anderen Anbietern bzw. Herstellern entsprechende Lizenzen anbieten soll, anstatt sie vor Gericht zu zerren. Hoffen wir, dass Verfahren in Zukunft öfter so ausgehen.


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