Simvalley Mobile Smartphone XP-45 & XP-65 mit W-Lan & GPS bei Pearl
Aktuell bietet Pearl den Nachfolger seines Verkaufsschlagers Simvalley Mobile XP-25 zum Knallerpreis von 179,90Eur an. Das XP-45 kommt von Haus aus mit installiertem Windows Mobile 6.1 und integriertem W-Lan sowie schnellerem 400MHZ Prozessor.[inspic=465]Ich selber bin Besitzer des XP-25 und kann es nur empfehlen. Für 139,90Eur ein solides Smartphone solider Pocket PC. Da das XP-45 die gleiche Basis hat sollte man bei diesem Schnäppchen zugreifen ehe es wieder zu Lieferengpässen kommt.
[Update]
Auch das Simvalley Mobile Smartphone XP-65 welches zusätzlich einen GPS-Empfänger (SIRF III) verbaut hat ist jetzt bei Pearl online. Dieses Gerät hat wie das XP-45 W-Lan und einen 400MHZ Prozessor aber einen 2,8Zoll Touchscreen. Es ist für 229,90Eur zu haben.
Ich habe das XP-65 am 06.11.08 bestellt und derzeit ist es wohl noch nicht ab Lager verfügbar. Aktuelle Infos und einen kleinen Review werde ich hier veröffentlichen.
[tab:Weitere Informationen]
Simvalley Mobile Smartphone XP-45 bei Pearl
Simvalley Mobile Smartphone XP-65 bei Pearl
PDF-Datei: XP-25, XP-45 & XP-65 im Vergleich
[tab:Quellen]
Pearl Webseite und Katalog (PDF-Datei)
[tab:Bedanken]
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Man darf gespannt sein, ob beide Geräte den Erfolg des XP-25 erreichen.
LG
Stefan
Mal eine dumme Einsteigerfrage:
Die Pearl-Smartphones unterstützen ja WLAN. Ist dann damit auch VoIP, z.B. via Sipgate u.ä. möglich? Oder ist das lediglich zum Surfen zu nutzen?
Suche die Original Ohrhörer vom Simvalley XP25
Habe leider in den meisten Fachgeschäften
keine passenden gefunden. entweder einseitig oder kein stereosound.
Kann jemand helfen ?
ansonsten bin ich ein begeist. Fan georden!
@nordtroll
Es sollte möglich sein über W-Lan auch VOIP zu nutzen. Du brauchst dann eben die entsprechende Anwendung für Windows Mobile.
@Paul
Die Kontaktbelegung des Headset entspricht nicht dem Standard. Im mobi-Forum findest du weitere Informationen zu diesem Thema.
ich bin sehr am neuen simvalley xp45 interessiert. Arbeite momentan mit einem Palm Tungsten. Kann mir jemand verraten, ob ich meine sämtlichen Adressen/telefonnummern etc aus dem Palm syncronisieren kann? der xp45 arbeitet ja mit windows mobile 6.1.
vielen Dank
Wenn du deine Kontakte vom Palm aus mit Outlook synchronisierst kannst du diese auch wieder von Outlook aus mit Windows Mobile synchronisieren. Unter Windows XP & Vista per ActiveSync kein Problem.
@nordtroll
Es sollte möglich sein über W-Lan auch VOIP zu nutzen. Du brauchst dann eben die entsprechende Anwendung für Windows Mobile. Die Anwendung kannst du für Windows Mobile bei den XDA-Dev downloaden (http://forum.xda-developers.com)
Mich würde mal interessieren, wie sich die Akkulaufzeit des XP-65 verhält. Wieviele Tage kommt man bei normaler Nutzung damit aus.
Das kann leider noch niemand sagen, da das Gerät noch nicht lieferbar ist. In der rechten Sidebar ganz oben in diesem Blog informiere ich über den aktuellen Lieferstatus und veröffentliche hier ein Review sobald ich das XP-65 erhalten habe.
ich arbeite mit Outlook Express, das ist dann wohl problematischer, oder? ich habe das Model Palm Tungsten E,welches ich nur für meine Adress/Telefonverwaltung nutze….?
Tausend Dank für die schnelle Antwort
Zum problemlosen synchronisieren solltest du Microsoft Outlook verwenden, mit Outlook Express geht es nicht. Schau doch einfach mal ins Mobi-Forum, dort findest du sicher Hilfe.
Hallo! Habe mir das XP-65 am Montag Nachmittag bei Pearl bestellt und heute von Pearl eine Mail bekommen, das es versendet wurde. Also ist es Morgen o. Übermorgen bei mir. Warum gibt es für dieses Gerät noch keine Orginal passgenaue Tasche und eine vernünftige Dockingstation zum Aufladen des Akkus und zum Verbinden mit dem PC? Weiß jemand, ob da demnächst was auf den Markt kommen wird? Und wie schaut es mit einem Ersatzakku aus? Wäre ja sinnvoll auf Reisen.
Hallo, da hast du ja Glück, ich habe es vor über einer Woche bestellt und mein Status lautet immer noch: “…wartet auf den Wareneingang eines rückständigen Produkts…”
Das Gerät wird ausschließlich für Pearl produziert und auch von Pearl vertrieben, wenn es Zubehör gibt, dann wohl nur Universalzubehör oder spezielles von Pearl. Ich denke ein Ersatzakku sollte noch kommen, den gab es beim XP-25 auch. Bei diesem Preis muss man eben ein paar Abstriche in dieser Richtung machen.
Habe gerade bei Pearl gesehen, das es schon einen Ersatzakku gibt. Jetzt fehlt mir noch meine geliebte USB – Dockingstation. Sollte man da vielleicht mal Simvalley direkt eine Mail schicken und drauf ansprechen, das das Fehlt, genau wie eine Ledertasche oder ein Alucase. Die doofe Quertasche Gr. L von Pearl gefällt mir nicht wirklich! Aber den Nannoschutz habe ich mir mitbestellt. Ich glaube das macht Sinn. Schreibt jemand Simvalley eine Mail???
Hat Computer Bild, o.ä. das XP-65 schon im Test gehabt, bzw. irgendjemand ein Testbericht darüber veröffentlicht? Gibt doch solche PDA Zeitschriften, etc.
Wie ich oben schon geschrieben habe ist das XP-65 komplett NEU auf dem Markt und wird auch nur von Pearl ausgeliefert. Bis jetzt hat noch keiner das Gerät! Es soll wohl morgen eine Lieferung kommen und der Versand dann bis Mitte nächster Woche erfolgen. Sobald ich das Gerät habe, werde ich ein paar Videos und einen Testbericht veröffentlichen.
Na mal sehen, vielleicht bekomme ich ja mein XP-65 schon Morgen. Zumindest schreibt Pearl das die Lieferung an mich raus ist. Ich werde wohl an Pearl eine Mail schreiben, wann es passendes Zubehör geben wird. Ist ja schließlich keine Billigschrott! Ich habe das Komplettpaket mit ganz Europa genommen.
Hallo zusammen,
mein am 13.11. als Bundle mit Navi D+HSE bestelltes Telefon soll lt. Pearl in KW 49 im Zentrallager eintreffen und ausgeliefert werden.
Nachdem das XP-25 ja schon enorm lange Lieferzeiten hatte, scheint sich für einige Angebote dieses für Pearl natürlich wieder völlig überraschende Phänomen zu wiederholen.
In Bezug auf §5 (5)”Irreführende Werbung” des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) drängt sich hier der Verdacht eines Verstosses gegen ebendieses auf, ggf. um Käufer auf die Webseite zu locken, die dann auch andere Produkte dieser Firma erwerben.
Es kann ja nicht sein, daß hier Waren angeboten werden, obwohl dem Verkäufer klar ist, daß diese gar nicht in angemessener Zeit geliefert werden können.
Falls Sie auch von diesem Problem betroffen sind, können Sie sich an unsere Wettbewerbshüter wenden:
Link: http://www.wettbewerbszentrale.de
Achten Sie hierzu auf entsprechende Belege, also Screenshot der Seite bei Pearl, Datum der Bestellung, ggf. Mailverkehr im Zitat oder als Anhang etc. .
Ich bin jedenfalls nicht geneigt, mir das bieten zu lassen.
Eventuell ist ein kurzer Kommentar unter Angabe des Bestelldatums und geplantem Liefertermin in diesem Blog auch hilfreich.
Grüsse
mindmachine
Ob sich jemand beschwert oder nicht muss jeder selber wissen. Ich kann nur sagen, dass Pearl bis jetzt nur die neuen Geräte in seine Kataloge (Online und Print) aufgenommen hat. Es wurde weder eine (offizielle) Pressemitteilung noch sonst extra Werbung ausgegeben. Auch steht bei den Produkten immer eine Lieferverfügbarkeit dabei. Diese Woche kam z.B. eine kleinere Lieferung und der Status hat sich SOFORT in “ist in geringer Stückzahl vorhanden” geändert. Als alle XP-65 raus waren, änderte er sich wieder in “auf dem Weg ins Zentrallager”. Ich habe rechtzeitig bestellt und es ist auch eins an mich unterwegs. Was wäre die Alternative für Pearl? Sich die Lager voll machen und hoffen das alle auf einmal bestellen? Ich persönlich finde es auch nicht in Ordnung, dass die Online-Anzeigen auf der Pearl-Webseite vor der Verfügbarkeit geschaltet werden aber in der Artikelbeschreibung erfährt man ja dann, dass es nicht verfügbar ist.
Ich bin natürlich unparteiisch und kann mit allen mitfühlen, welche wieder “ewig” auf Ihr Gerät warten müssen
Um Klarheit (auch für Pearl!!) zu schaffen, hier mal der §5:
§ 5 Irreführende Werbung
(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer irreführend wirbt.
(2) 1Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung irreführend ist, sind alle ihre Bestandteile zu berücksichtigen, insbesondere in ihr enthaltene Angaben über
1.
die Merkmale der Waren oder Dienstleistungen wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Zusammensetzung, Verfahren und Zeitpunkt der Herstellung oder Erbringung, die Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, die geographische oder betriebliche Herkunft oder die von der Verwendung zu erwartenden Ergebnisse oder die Ergebnisse und wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;
2.
den Anlass des Verkaufs und den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, und die Bedingungen, unter denen die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht werden;
3.
die geschäftlichen Verhältnisse, insbesondere die Art, die Eigenschaften und die Rechte des Werbenden, wie seine Identität und sein Vermögen, seine geistigen Eigentumsrechte, seine Befähigung oder seine Auszeichnungen oder Ehrungen.
2Bei der Beurteilung, ob das Verschweigen einer Tatsache irreführend ist, sind insbesondere deren Bedeutung für die Entscheidung zum Vertragsschluss nach der Verkehrsauffassung sowie die Eignung des Verschweigens zur Beeinflussung der Entscheidung zu berücksichtigen.
(3) Angaben im Sinne von Absatz 2 sind auch Angaben im Rahmen vergleichender Werbung sowie bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen, die darauf zielen und geeignet sind, solche Angaben zu ersetzen.
(4) 1Es wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. 2Ist streitig, ob und in welchem Zeitraum der Preis gefordert worden ist, so trifft die Beweislast denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat.
(5) 1Es ist irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist. 2Angemessen ist im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage, es sei denn, der Unternehmer weist Gründe nach, die eine geringere Bevorratung rechtfertigen. 3Satz 1 gilt entsprechend für die Werbung für eine Dienstleistung.
René, wie du schon geschrieben hast, soll jeder selbst entscheiden. Vielleicht noch eins, heute wurde im Forum berichtet, das Pearl wohl bewusst eine Rate von 20 % defekter Handys in Kauf nimmt. Das wäre bei der Preispolitik ja dann auch zu verkraften, wenn man bei Retouren nicht auch wieder Wochen warten müsste!!!
Wünsche trotzdem jedem, der schon ein 65er hat, Viel Spaß
Genau um diesen Passus geht es:
(5) Es ist irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist. Angemessen ist im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage, es sei denn, der Unternehmer weist Gründe nach, die eine geringere Bevorratung rechtfertigen. Satz 1 gilt entsprechend für die Werbung für eine Dienstleistung.
Und klar muss jeder selbst entscheiden, ob er aktiv werden will. Ich denke aber, daß uns PEARL als zuverlässiger Lieferant lieber ist und mit offenen Karten spielt. So ein Beschwerdeverfahren ist immer eine gute Erinnerung daran, daß man mit uns Kunden NICHT machen kann, was man will!
Was meint ihr?
Grüsse
mindmachine
Ich gebe euch im Grunde genommen recht, muss aber nochmal darauf hinweise, dass Pearl mit Absicht keine Pressemitteilung raus gegeben hat und auch keine Werbung geschaltet hat. Ich kenne jetzt nicht jede juristische Feinheit aber ist das Aufnehmen der Artikel in die Kataloge schon als unlautere Werbung zu verstehen? Zumal ja bei der Verfügbarkeit angegeben wird, dass die Smartphones nicht auf Lager sind.
Das Aufnehmen nicht, aber das Verschicken sehr wohl, dafür dient ja ein Katalog.
Klar ist das hinsichtlich der Verfügbarkeitsplanung dann schwierig, wenn man >12.000 Produkte hat.
Aber seht es mal so:
Anbieter 1 hat das Telefon vorrätig, weil er die teurere Schiffexpressroute quer durch die piratenverseuchte Bucht vor Somalia genommen hat und verkauft es deshalb für 235,00 €.
Anbieter 2 hat das Telefon nicht vorrätig, weils ums Kap Horn geschippert wird und erst bei den Kanaren dümpelt. Dafür kostet es nur 219,00 €.
Beide behaupten, sie hätten es. Wo kauft man? Klar bei Anbieter 2, der dann sagt “oh, oh tut furchtbar leid, haben Probleme”.
Gut man kann stornieren und beim anderen kaufen, aber Anbieter 2 sagt ja: Warte kurz, bald habens wir… usw. und du wartest und wartest und wartest.
Hättest du es dort auch gekauft, wenn du gewusst hättest, daß du 4-6 Wochen warten musst?
D.h. der korrekte Anbieter 1 bleibt auf seinen Modellen sitzen, weil Anbieter 2 den Markt sozusagen auf Vorbestellung gefegt hat, aber gar nicht liefern kann….
Bitte nicht mißverstehen, ich kaufe schon lange bei Pearl, mal gute Sachen, mal ist Mist dabei. Ich will auch weiterhin da kaufen, also helfe ich den Kollegen, hier weiterhin ein zuverlässiger Anbieter zu bleiben, indem ich aufstehe und sage: SO NICHT!
Grüsse
mindmachine
Kein Versandhaus ist verpflichtet jeden Artikel, der in ihrem Warenkatalog aufgeführt ist, im Lager zu haben. dies ist zu aller erst überhaupt nicht möglich, da ein Katalog kein verbindliches Angebot ist. das Warenhaus ordert bestimmte verfügbare Waren u. führt sie in diesem Katalog auf. erst wenn Angebote von Kunden eingehen, nimmt Pearl die Bestellung beim Hersteller auf. das macht ja gerade das Wesen einer solchen Vermittlungsgesellschaft aus. es ist noch lange kein unlauterer Wettbewerb, wenn ein bestimmter Artikel erst in 4-6 Wochen geliefert wird, da ein Lieferzeitangabe keine Vertragsbedingung geworden ist. Der Lieferungszeitpunkt muss nur hinreichend bestimmt sein. Der Kunde kann jedoch den Anbieter bitten, eine bestimmte Lieferzeitangabe mit in diesen Vertrag einzubinden, indem der Bestellung ein Lieferzeitraum als Vertragsbedingung beigefügt wird. Kann Pearl diesen Zeitraum zusichern, sind sie verpflichtet in diesem Zeitraum auch zu liefern. tust du dies nicht, musst du dich nach den Verfügbarkeitsangaben von Pearl richten. Ein zu unbestimmter und großer Zeitrahmen ist selbstverständlich nicht rechtlich legitimiert, aber das liegt ja bei Pearl nicht vor, da der Lieferzeitpunkt eingegrenzt wird. Das angeführte Beispiel, dass das Gerät nicht bestellt würde, wenn die Lieferzeit so lang ist, ist desweiteren überhaupt nicht einschlägig, weil Pearl ja die einzige Gesellschaft ist, von denen das Gerät bezogen werden kann. ein vergleichbares Gerät in dieser Preisklasse ist also nirgendwo anders zu diesem Zeitpunkt zu erwerben. ist für Pearl in der Bestellung nicht erkennbar, dass das Angebot des Kunden trotzdem an einen bestimmten Zeitrahmen gebunden ist, werden sie die Bestellung natürlich annehmen. eine zusätzliche Lieferzeitzusicherung ist jedoch bei Abschluss des Vertrages möglich. niemand belügt euch darüber, wann ihr die Ware erhalten werdet und ist euch die Wartezeit zu lang, könnt ihr eure Bestellung jederzeit stornieren.
Lieber S-Punkt,
bitte nicht die beleidigte Leberwurst spielen.
Die ganzen Diskussionen kommen ja nur deshalb auf,
weil:
1. Immer wieder unterschiedlich Liefertermine am selben Tag von verschiedenen Abteilungen genannt werden!
2. Ganz offensichtlich immer noch nicht ausgeliefert wird nach dem FIFO-Prinzip (siehe Forum).
Also eigentlich ganz einfach für die Zukunft:
einfach dafür Sorgen, das oben genannte Punkte
zukünftig etwas professioneller gehandhabt werden.
liebe Grüsse
PianoPlayer
Also S-Punkt ist eine Dame und ein befreundete Juristin dazu
. Ich hatte Sie gebeten mal kurz etwas fachliches zu äußern und bin Ihr natürlich auch dankbar dafür. Beleidigte Leberwurst spielt hier keiner 
Die Mitarbeiter an der Service-Hotline sind nicht die Kompetentesten und das FiFo-Konzept läuft auch nicht wirklich rund, mir ging es nur um die Forderung nach “rechtlichen Schritten”
Über alles andere darf gerne (sachlich) diskutiert werden.
Welche Forderung?
Deine Aussagen und Gesetzesauszüge waren sehr einseitig und da ich rechtlich ehr ein Laie bin, wollte ich halt jemanden mit Ahnung zu Wort kommen lassen.
Ich denke bevor man “aufsteht und SO NICHT” sagt, muss man halt erst alle Seiten betrachten, ich selbst habe mich schön öfter an Verbraucherzentralen gewandt und unterstütze immer kundenfreundliche Firmen. Allerdings das kopieren ellenlanger Paragraphen bringt dem Laien überhaupt nichts.
Mehr wollte ich damit nicht sagen und auch nicht weniger
Klar sind die einseitig, ist ja meine Seite
.
Danke erstmal an S-Punkt für die allgemeine juristische Auskunft, und generell eure Mühe zu dem Thema.
Ob hier ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet dann ja ohnehin die Wettbewerbszentrale, da wird die Angelegenheit nochmal von RAs mit Schwerpunkt Wettbewerbsrecht geprüft. Ich kenne mehrere Präzendenzfälle, in denen anders als im obigen Post von S-Punkt dargelegt, entschieden wurde, darum meine Vorgehensweise. Der Versandhandel beruft sich gerne auf allerlei Spitzfindigkeiten in den AGBs und fällt damit regelmässig auf die Nase. Aber, ich denke wir werden sehen, wie es ausgeht. Letztlich muss tatsächlich jeder selber entscheiden, ob er mit dem angebotenen Service, dem Umgang mit dem Kunden, den Liefermodalitäten, der Informationspolitik, der Kompetenz des eingesetzten Personals usw. bei seinen Zulieferern zufrieden
ist…
Hier ist ein Link zu einer Entscheidung des OLG Hamburg, welcher z.B. die Aussagen von S-Punkt grundlegend widerlegt:
http://www.ius-it.de/rechtsprechung/Lieferzeiten_Internet-Versandhandel.html
Zitat:
“Der BGH stellte fest, dass ein fehlender Hinweis auf eine 3-4 wöchige Lieferfrist für ein Kaufobjekt in der Regel einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot, §§ 3, 5 UWG, 3 UWG a.F darstellt, weil der Verbraucher bei Internetangeboten zu Recht davon ausgehe, dass die Angebote – anders etwa als bei Katalogen – stets aktuell gehalten sind.”
Also besteht ggf. ein Verstoß gegen das UWG unabhängig von der Bewerbung über das Verschicken des Kataloges, da Informationen über die tatsächliche Lieferdauer der PEARL-Homepage zum Zeitpunkt der Bestellung nicht zu entnehmen waren.
Und vielleicht sogar noch passender:
http://www.haerting.de/downloads/pdfs/LG_Osnabrueck_18_O_472_05.pdf
(Und jetzt reichts auch mit den juristischen Belegen
).
entscheidend für die wartefrist ist der zeitpunkt in dem der vertrag geschlossen wird. bei einem versandhandel, der dem käufer keine rückmeldung wie beispielsweise durch bestellung durch e-mail sendet, kann angenommen werden, dass der vertragsschluss mit eingang der bestellung geschlossen ist. pearl bedient sich allerdings nicht dieser art des vertragsschlusses. bei eingang der bestellung weißt pearl explizit darauf hin, dass sie das bestellangebot erst zu dem zeitpunkt annehmen, bei welchem sie eine versandbestätigung an den kunden senden. Pearl sichert sich damit ab, erst einen Vertrag mit dem kunden schließen zu wollen, wenn sicher ist, dass sie die ware auch liefern können. nun kommt es darauf an, wie lang der kunde ab diesem zeitpunkt auf die ware wartet, also ab vertragsschluss. ohne expliziten hinweis auf einen liefertermin geht die rechtssprechung meist von ca. 2 wochen aus, die der käufer abwarten muss, je nach art des geschäfts. bei pearl kann jedoch nur die wartezeit zwischen bestellung und annahmebestätigung durch pearl mehrere wochen betragen. pearl weißt in ihrer empfangsbestätigung der bestellung durch den kunden darauf hin, dass die ware nicht im lager ist und der vertrag (wie oben erwähnt) nicht als geschlossen betrachtet wird. besteht kein vertrag, besteht auch kein lieferanspruch. ein verbraucher muss sich im übrigen nicht länger als 2 wochen an sein angebot gebunden fühlen nach ständiger rechtsprechung. dies kann aber bei versandhäusern varieren, wenn allgemein bekannt ist, dass die bestellte ware einen langen zeitraum zur einfuhr in die brd benötigt (§ 147 II BGB).
Ihren Ausführungen kann ich leider nur entnehmen, daß sie die beiden Links zu den Urteilen nicht gelesen haben, da diese zu einem anderen Schluß kommen.
Zitat 1:
“Der Händler wurde von einem Mittbewerber auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil ein Hinweis auf diese Lieferfrist auf der Produktsite – unstreitig – gefehlt hatte.”
(Bei PEARL lt. Auskunft Servicemtarbeiter ca. 6 Wochen, im Beispiel 3-4)
Im zweiten Beispiel wurde die Werbung für ein Produkt vollständig verboten, sofern dieses nicht vorrätig ist.
Ich denke jedoch, daß eine Diskussion an dieser Stelle keinen Sinn macht und klinke mich aus. Ich nehme an, wir können diesen Vorgang über die entsprechenden Datenbanken dann verfolgen, bzw. wenn meine Ahnung mich nicht trügt, dann sitzt hier jemand noch näher am Problem
.
Nix für ungut….
In dem von ihnen aufgeführten Urteil muss natürlich auch der Sachverhalt durchgearbeitet werden auf der 2. Seite. Hier wird angeführt, dass der versandhandel explizit einen direkten liefertermin aufgeführt hat. (“lieferbar! ca. 2-4 Tage Versandzeit”). in diesem falle stimme ich ihren ausführungen zu, denn hier wird der verbraucher schlicht weg in die irre geführt, wenn die aussagen der firma nicht wahrheitsgemäß sind. solch explizite angaben sind bei pearl jedoch nicht vorhanden, es ist vielmehr so, dass der bestand im Zentrallager direkt an die verfügbarkeitsanzeige gekoppelt ist.
unterm strich muss jeder kunde selbst entscheiden, ob er die lange wartezeit bei pearl auf eine annahmebestätigung auf sich nimmt oder nicht. eine nachfrage bei pearl über den möglichen liefertermin vor der bestellung steht schließlich jedem kunden offen.
belassen wir es dabei, denn ich wollte nicht parteiisch sein, sondern nur helfen ein wenig klarheit über die rechtslage zu schaffen. schließlich muss sich ja niemand in unnötige kosten stürzen.
Hallo XP65 gemeinde,
ich hab mir das XP 65 von Pearl gekauft und heute
bekommen !Es hat ca. 1 Stunde funktioniert(davor hab ichs ca.3,5h geladen bis das langsam rot blinkende LED auf grün ging)dann wars plötzlich mitten im Navimodus aus !Dachte esrt es wäre im Sleep Modus aber jetzt tut sich garnichts mehr !
Mit Ladekabel blinkt jetzt die Lade LED im kurzen Rythmus rot sonst tut sich überhaupt nix mehr ! Falls mir jemand einen Tip geben kann wäre ich sehr dankbar ansonsten muß ich das Ding wohl morgen wieder zurück schicken !
Noch zwei Anmerkungen: Das Telefon hatte eine schlechte Sprachqualität und der Empfang war gegenüber meinem normalen Hände sehr schlecht(normales Handy 4 von 5 Balken empfang,XP65 0 bis 1 Balken !).
Grüße Joachim
Hallo Joachim, da hast du wohl etwas Pech gehabt mit deinem Gerät, bei meinem XP-65 gibt es keine Probleme und der Empfang sowie die Sprachqualität ist gut. Schau doch einfach mal ins Mobi-Forum http://www.mobi-forum.de dort findest du viele Simvalley Nutzer und findest evtl. Hilfe.
Hallo!
heute ist mein Smartphone XP-65 angekommen. Als ich es am Akku rangehangen habe, zeigte sich ein rotes licht. Nach dem aufladen, hab ich es angeschalten, was jedoch nicht ging. Nur mit Akku anschluss gehts an. Dann kamen diese Kreuze nicht, und keine pin abfrage so wie es im heft stand. Naja dann hab ich systemwiederherstellung gemacht und dann kam das endlich. Doch nun hab ich einanderes Problem damit! Und zwar krieg ich kein Netz! ich hab die karte richtig drinne und auch die einstellung versucht einzustellen, bzw telefon an! aber es funktioniert einfach nicht! ich kriege kein netz! egal was ich mache
bitte um hilfe :/
was ich vergessen hab: es geht ohne ladekabel überhaupt nicht an -.-
Auch dir kann ich nur raten mal einen Beitrag über deinen zu schauen und dich ans Mobi-Forum zu wenden. Dort kann dir besser geholfen werden als hier.
Wenn der Akku voll geladen ist, wird die Leuchte oben grün. Beim ersten einschalten hat es bei mir auch kein Netz gefunden, ich hatte die PIN-Abfrage deaktiviert. Als ich sie wieder aktiviert hatte ging es ohne Probleme. Auch mit einer Fonic-SIM Karte.
Aber alles weitere bitte im Mobi-Forum.
Am xp.65 habe ich bisher noch kein Makel gefunden, aber es lässt sich keine andere Navigationssoftware, außer der Original Software von Navgear installieren!
Ganz egal, was man auf die Storage Card aufspielt, IGO, TOMTOM etc., eine Navgear Version mit zwei Verzeichnissen dudelt sich beim Neustart selber auf die Card und erwartet die Aufforderung sich zu registrieren??
Oder hat jemand andere Erfahrungen?
Noki
moin. eine frage zum XP-45: mit wie viel speicher kann ich es erwitern?
“Über den Steckplatz für microSD-Karten bis 4 GB lässt sich die Speicherkapazität Ihres XP-45 beliebig erweitern.”
etwas weiter unten:”Speicher-Erweiterung mit microSD/SDHC-Karte (bis 16GB)”
(Quelle: http://www.pearl.de/a-PX3322-4099.shtml)
thx. lg dennis
Hallo zusammen,
ich habe das XP-65 und finde es ganz toll. Nun aber eine Frage zum NAVI, hat schon jemand das Zusatzteil für den TMC Empfang. Ich habe von meinem Medion NAVI ein solches Teil und es hat genau den passenden Stecker für den USB Anschluss und arbeitet auch mit 5V, ob das einen Versuch wert ist?
Danke fürs Mitdenken.
Klaus
Betr.:TMC für XP-65
Ich habe das Medion Gerät probiert, es wird vom XP-65 nicht erkannt, schade.
hi leute!
bin am xp-65 sehr interessiert….was sagt ihr dazu?hat das jemand?es erfüllt ja alle bedingungen die ich brauche!is das handy weiter zu empfehlen?
gruß dany
Ich hatte es eine ganze Weile und war zufrieden, für den preis würde ich jedoch heutzutage ein T-Mobile Pulse oder HTC Magic nehmen. Siehe auch http://www.mobiflip.de/2009/10/viel-smartphone-fu…
danke…also ist es zu empfehlen?für dich ich mein es hat alle kriterien die ich möchte und für den preis von 150 eus zufriedenstellend?
Für das Geld ist es gut, hier gibt es auch einen riesen Testbericht in 3 Teilen. Schau mal hier http://www.mobiflip.de/2008/11/qualitaetsprodukt-… und hier http://www.mobiflip.de/2008/12/probleme-funktione… und hier http://www.mobiflip.de/2008/12/kamera-video-multi… und hier allgemein nochmal hier http://www.mobiflip.de/tag/simvalley/
danke schön für deine hilfe