Telekom muss über SIM-Lock beim iPhone informieren

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Wie man im Lawblog aktuell lesen kann, hat das Landgericht Bonn der Telekom untersagt, „das iPhone 5 ohne Hinweis auf die Existenz einer SIM-Lock-Sperre oder eines Netlocks zu bewerben.“ Die Telekom hat diese einstweilige Verfügung als verbindlich akzeptiert. Es bestätigt sich also das, was ich auch hier im Blog häufiger von Lesern mitbekommen habe, nicht jedem scheint klar gewesen zu sein, dass die Telekom (auch Vodafone) das iPhone mit Netlock verkauft. Bisher hat man diesen Hinweis in der Werbung sowie auf den hauseigenen Webseiten gekonnt untergehen lassen und erst im letzten Schritt einer Bestellung „SIM-Lock“ angezeigt, den Infos zum Netlock sogar nur in den FAQ. Damit ist nun Schluss.

Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Werbung als irreführend, zumal die Telekom keinerlei Infos darüber gab, ob und wann eine Entsperrung möglich ist.

Durch das Lock werde der Gebrauch des Mobilfunkgeräts für den Verbraucher erheblich eingeschränkt, da weder im In- noch im Ausland die SIM-Karte bzw. das Netz eines anderen Anbieters genutzt werden könne. Außerdem könne ein Kunde nur feststellen, ob das iPhone sein Geld wert ist, wenn er vor dem Kauf erfährt, was er für die Entsperrung zahlen muss.

Was ist ein Netlock? Im Gegensatz zum SIM-Lock kann bei einem Netlock jede SIM-Karte eines Providers im entsprechenden Gerät benutzt werden, man ist also nicht auf eine bestimmte SIM-Karte festgelegt, sondern in diesem Beispiel auf irgendeine Telekom-SIM-Karte. Die Nutzung von SIM-Karten anderer Provider ist nicht möglich.


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