TÜV schlägt Klassifizierung für Drohnen vor

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Um dem gesetzlichen Graubereich im Drohnengebrauch Abhilfe zu verschaffen hat der TÜV drei verschiedene Klassen ausgearbeitet, in die die unterschiedlichen Drohnentypen gegliedert werden sollten.

Besonders im Freizeitbereich besteht noch Nachholbedarf was eine gesetzliche Reglementierung angeht, denn besonders dieser erfreut sich immer größerer Beliebtheit. So waren die einfach zu steuernden Fluggeräte der Renner im diesjährigen Weihnachtsgeschäft und auf den Spielemessen. Aber auch im professionellen Bereich werden die Geräte immer öfter gebraucht.

Um für mehr Sicherheit, besonders im rechtlichen Bereich, zu sorgen, hat der TÜV Rheinland die drei folgenden Kategorien ausgearbeitet:

Drohnen gelten als Spielzeug, wenn sie ausschließlich für private Zwecke genutzt werden und maximal 200 Gramm wiegen sowie einen Durchmesser von 500 Millimeter nicht überschreiten. Sie dürfen von Kindern unter 14 Jahren gesteuert werden und können keine Bild-, Ton- und Videoaufnahmen durchführen. Weiterhin sind sie nicht in der Lage komplexe Flugmanöver zu vollziehen und haben eine Laufzeit von wenigen Minuten. Hauptanwendungsgebiet von Geräten dieser Klasse sind Innenräume.

Modelle für Sport und Freizeit werden ebenfalls ausschließlich privat gebraucht. Sie sind geeignet für Personen über 14 Jahre und können komplexere Flugmanöver fliegen. Auch die Akkulaufzeit ist deutlich länger als bei Geräten der zuvor genannten Kategorie. Das Gewicht darf fünf Kilogramm nicht überschreiten und die Drohne ist in der Lage Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen sowie live zu übertragen.

Die letzte Kategorie ist die der unbemannten Luftfahrtsysteme, diese Fluggeräte können zu gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Jedoch ist auch in dieser Kategorie das Gewicht begrenzt und zwar auf 25 Kilogramm. Ab einem Gewicht von fünf Kilogramm benötigt man ohnehin eine Einzelaufstiegserlaubnis der betreffenden Behörde, darunter genügt eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung.

Zudem benötigen die unbemannten Luftfahrtsysteme bestimmte Versicherungen und es müssen definierte Auflagen (z.B. Flughöhe & Überflugverbote) eingehalten werden. Drohnen dieser Kategorie dürfen ausschließlich von Erwachsenen gesteuert werden und besitzen ebenfalls die Fähigkeit Bild und Ton zu übertragen. Zudem verfügen sie über eingeschränkte Transportmöglichkeiten (Amazon Prime Air lässt grüßen ;) ).

[quelle]via Presseportal[/quelle]


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