Verwaltungsgericht Berlin kippt Uber-Verbot nicht

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Uber fährt wieder offiziell in Berlin, denn das Verwaltungsgericht Berlin hätte ein kürzlich ausgesprochenes Uber-Verbot gekippt. So liest sich das, wenn man aktuell den den hauseigenen Blog von Uber aufruft. Stimmt aber gar nicht.

Das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten Berlin berief sich für das in der letzten Woche ausgesprochene Uber-Verbot auf Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz. Uber vermittelt in Deutschland mit “Uber Black” Fahrten in Mietwagen, unter “uberPOP” allerdings auch private Mitfahrten. Der Dienst steht in fünf deutschen Städten zur Verfügung, darunter Hamburg, München und Berlin. Uber gibt nun an, dass das Verwaltungsgericht in Berlin die Untersagungsverfügung kippte. Genau heißt es dazu:

Uber hat heute die gute Nachricht erhalten, dass das Verwaltungsgericht Berlin dem Widerspruch des Unternehmens stattgegeben und eine Aussetzung der Untersagungsverfügung angeordnet hat. Damit kann Uber seine App und die darüber angebotenen Fahrten weiter betreiben. Das Verwaltungsgericht folgt hiermit dem Schritt des Verwaltungsgerichts Hamburg von vor wenigen Wochen.

Pikant hierbei, das Verwaltungsgericht Berlin weiß davon nichts, wie ein Sprecher des Gerichts gegenüber FAZ.NET bestätigte.

Es gibt keine Entscheidung des Gerichts.

Die Senatsverwaltung hat nur auf gerichtliche Anfrage zugesichert, ihr Verbot nicht durchzusetzen, bevor das Gericht entschieden hat und diese Art Zusicherungen sei üblich. Uber hatte angekündigt seine Dienste in der Landeshauptstadt ohne Veränderungen fortzusetzen und äußert sich nun also etwas voreilig zur Sache.  Es heißt nun weiter abwarten, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.


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