Zu neugierig: Google von Verbraucherschützern abgemahnt

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Zwei Klauseln der Google-Datenschutzerklärung waren den Verbraucherschützern zuletzt erneut ein Dorn im Auge. Sie sehen die Persönlichkeitsrechte deutscher Gmail-Nutzer zu stark eingeschränkt und mahnen Google ab.

Google scannt E-Mails, um Nutzern maßgeschneiderte Werbung präsentieren zu können. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) möchte das allerdings nicht hinnehmen. Er sieht einen inakzeptablen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Gmail-Nutzer. Erstens würden ihre Mails durchsucht, ohne dass sie hierin eingewilligt hätten, ferner seien durch diese Praxis nicht nur Gmail-Nutzer, sondern auch all ihre Kontakte betroffen.

Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen.

… begründete Heiko Dünkel aus dem Referat Rechtsdurchsetzung des Verbandes das Vorgehen.

Eine Klausel in Googles Datenschutzerklärung, die eine Einwilligung in die Weitergabe „sensibler Daten“ vorsieht, war überdies Grund zum Anstoß für die Verbraucherschützer. Die Differenzierung zwischen sensiblen und nicht sensiblen Daten sei nicht ausreichend präzise herausgearbeitet, so der Verbandssprecher und verweist auf die deutschen Datenschutzbestimmungen.

Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss: Zwar konnte sich der VZBV in einer Klage vom November 2013, die insgesamt 25 Klauseln von Googles Datenschutzbestimmungen beanstandete, vor dem Landgericht Berlin durchsetzen, doch legte Google wenig überraschend Berufung ein. Ein mündlicher Verhandlungstermin steht noch immer aus.

[quelle]Quelle VZBV / ZDNet[/quelle]


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