Autonomes Fahren: Gesetzesentwurf noch im Juli

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Noch im Juli will Verkehrsminister Alexander Dobrindt laut einem Bericht des „Handelsblatt“ einen Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren vorlegen.

In dem Papier, dessen Veröffentlichung Ende des Monats erwartet wird, sollen die rechtlichen Rahmenbedingung für das Führen von autonomen Fahrzeugen in Deutschland festgelegt werden. Ziel des überarbeiteten Straßenverkehrsgesetz soll es sein, automatisierte Fahren in Deutschland zu ermöglichen. Ein Dobrindt-Sprecher bestätigt derweil, dass die Ressortabstimmung für Ende Juli geplant ist.

Fahrer darf sich „abwenden“

Was genau im Gesetzentwurf enthalten sein wird, ist noch nicht in allen Details bekannt, erste Eckpunkte allerdings schon. So ist zum Beispiel vorgesehen, „dass sich der Fahrzeugführer während der Fahrzeugführung mittels automatisierter Fahrfunktion vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden darf“. Allerdings wird auch vorgegeben, dass der Fahrer weiterhin am Lenkrad und Bremspedal sitzen muss, um „nach Aufforderung durch das automatisierte System“ wieder die volle Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen zu können.

Hier darf sich die Frage gestellt werden, ob es technische Einrichtungen geben wird, die das Überwachen, oder ob man auf die Vernunft des Fahrers vertraut. Letzteres sehe ich ehrlich gesagt weiterhin kritisch.

Blackbox in autonomen Fahrzeugen

Fahrzeughersteller müssten zukünftig wohl zukünftig eine Art Blackbox in autonome Fahrzeuge verbauen, die aufzeichnet, wann das autonome System aktiv war, wann der Fahrer die Kontrolle hatte und wann das System den Fahrer aufgefordert hat, die Kontrolle zu übernehmen.

[quelle]via faz Quelle Handelsblatt (Paid)[/quelle]


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