Der Bundesrat hat dem antragslosen Kindergeld zugestimmt. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Eltern müssen Kindergeld nach der Geburt künftig in vielen Fällen nicht mehr selbst beantragen. Die Familienkasse kann die Leistung automatisch festsetzen und auszahlen, sobald das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer erhalten hat. Voraussetzung ist unter anderem, dass die benötigten Daten und die Kontoverbindung vorliegen.
Nach Angaben zur Reform könnten dadurch jährlich rund 300.000 Erstanträge entfallen. Die Einführung erfolgt allerdings nicht auf einen Schlag, sondern schrittweise im Laufe des Jahres 2027.
Kindergeld ohne Antrag startet in zwei Stufen
Für die automatische Auszahlung gelten folgende Eckpunkte:
- Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
- Zunächst gilt das Verfahren für weitere Kinder einer Familie.
- Später folgen auch erstgeborene Kinder.
- Die Familienkasse benötigt alle relevanten Daten und die Bankverbindung.
Bei einem weiteren Kind geht das Geld automatisch an die Person, die bereits Kindergeld erhält. Bei Erstgeborenen gelten zusätzliche Voraussetzungen. Mindestens ein Elternteil muss mit dem Kind in Deutschland wohnen und mindestens ein Elternteil hier arbeiten. Damit sollen unberechtigte Zahlungen bei grenzüberschreitenden EU-Fällen vermieden werden.
Fehlen Daten oder bestehen Zweifel am Anspruch, bleibt das bisherige Verfahren bestehen. Eltern erhalten dann weiterhin ein Begrüßungsschreiben und müssen tätig werden.
Ich halte die Umstellung für einen sinnvollen und überfälligen Schritt. Gerade nach einer Geburt sollte der Staat bereits vorhandene Daten nutzen, statt Eltern erneut einen Antrag ausfüllen zu lassen. Der große Wurf ist das Ganze natürlich nicht, aber heutzutage freut man sich ja schon über jede politische Detailverbesserung.
Immerhin: Der Bundesrat will auch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vereinfachen und so Verwaltungsaufwand senken. Eine entsprechende Entschließung verabschiedete er heute auf Initiative mehrerer Länder.
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