E-Plus und das einbehaltene Restguthaben bei einer Rufnummern-Portierung

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Ich gehe mit diesem Beitrag mal etwas weg vom täglichen Newsgeschäft und den Testberichten, um mich einer der vielen Probleme meiner Leser anzunehmen. Fast täglich erreichen mich per E-Mail Hilferufe von Nutzern, welche nicht mehr weiter wissen. Mal geht es um Apps, mal um überteuerte Handyverträge, mal um Kaufberatung und mal um unverständliche Vertragsklauseln. Ich bin kein Jurist, oder Fachmann in all diesen Bereichen, aber ich habe einen gesunden Menschenverstand mit dem ich wenigstens versuchen kann zu helfen.

Diesmal geht es um meinen Leser Heiko, welcher eine ganze Zeit lang zufriedener Nutzer einer MedionMobile aka AldiTalk SIM-Karte war und sich um sein Restguthaben gebracht fühlt. Gerne würde ich euren Standpunkt bzw. Meinungen dazu hören und auch wenn das alles so rechtens sein sollte, will ich wenigstens erreichen, dass der ein oder andere von euch in Zukunft nicht in solch eine Situation gerät. Es geht in der Sache nicht um viel Geld, genauer gesagt um rund 10 Euro. Meiner Meinung nach kommt es in diesem Fall auch weniger auf die Summe, sondern mehr auf’s Prinzip an. Der eine sagt vielleicht, wegen 10 Euro streite ich mich gar nicht rum und der andere möchte die 10 Euro nicht einfach verschenken.

Worum geht es also bei Heiko? Heiko war wie gesagt in Besitz einer AldiTalk Prepaid-Karte, welche nur durch Vorauszahlung benutzbar ist. Nun hat er sich entschlossen seinen Anbieter zu wechseln und seine bisherige Rufnummer mitzunehmen. Dies kostet genau 24,95 Euro und soll direkt von dem Guthaben der Prepaidkarte abgezogen werden. Verständlich und auch okay so. Das Problem daran war, dass auf der Guthabenkarte noch 4,27 Euro drauf waren. Also musste Heiko vor der Portierung Guthaben aufladen, damit der Betrag eingezogen werden konnte. 4,27 Euro + 30 Euro – 24,95 Euro macht 9,32 Euro und genau um diese Summe geht es jetzt.

Ich hatte vor ca. einem Jahr genau die gleiche Situation mit meiner Jahre alten o2 Prepaid-Karte. Die Kosten der Rufnummern-Portierung waren ca. 6 Euro niedriger als mein Restguthaben. Wie ich es erwartet habe, hat o2 mir an der Kundenhotline mitgeteilt, dass ich nach erfolgreicher Portierung gerne meine alte SIM-Karte inklusive kurzem Hinweis mit Bankverbindung einsenden könnte und mir daraufhin mein Restguthaben überwiesen würde. Kein Problem also, hatte ich auch nicht anders erwartet, denn was sollte ich mit dem Geld auf einer alten Karte.

Das hat sich auch Heiko vorher gedacht, aber bei E-Plus läuft die ganze Sache etwas anders. Denn nachdem er der Kundenhotline mitgeteilt hat, dass er gerne seine Rufnummer mitnehmen würde, bekam er zu dem (selbstverständlich logischem) Hinweis mit der Aufladung, folgendes Schreiben namens Verzichtserklärung (Direktlink zum Dokument).

Wie Ihr seht, ist Heiko nicht dumm, denn er hat ein Foto des Schreibens geschossen, bevor er es zurück gesendet hat. Denn sicherlich wollte er seine Rufnummer mitnehmen, aber warum sollte er dafür auf sein Restguthaben verzichten? Das erschien Ihm komisch, daher hat er den Passus gestrichen und zusätzlich noch ein Beiblatt angehängt, in dem er ausdrücklich sagt, dass er damit nicht einverstanden ist. In diesem stand:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verzichte hiermit ausdrücklich NICHT auf mein Restguthaben

[…]

Ich fordere Sie daher auf, mir bis zum 12.02.2010 zu bestätigen, dass mein Prepaid-Guthaben
nicht verfallen wird sowie mir die ausstehende Summe in Höhe von 9,32 EUR auf das unten
angegebene Konto zu überweisen.

Der Betrag setzt sich zusammen aus 4,27 EUR Restguthaben, das am 29.01. gelöscht wurde
zzgl. 5,05 EUR (30 EUR Guthabenkarte abzgl. 24,95 EUR Rufnummernportierungsgebühr).

[…]

Dürfte soweit klar sein und hätte ich genau so gemacht. An dem Datum seht Ihr schon, wie lange Heiko sich schon um seine knapp 10 Euro bemüht, aber erstmal weiter im Text. E-Plus hat nicht auf seinen Hinweis bzw. seine Frist reagiert. Wenn man jetzt mal ganz wild und rein zusammen gesponnen annimmt, dass Heikos Forderung berechtigt ist, dann stehen Ihm laut §§ 246 ff. BGB seit dieser Fristsetzung sogar zusätzlich Zinsen auf die offene Forderung zu.

Was macht man also, wenn die Rufnummern-Portierung geklappt hat, der Bitte nach Auszahlung aber nicht nachgekommen wird? Richtig, man meldet sich bei der Kunden-Hotline. Das hat Heiko gemacht und den Sachverhalt genau so auch erläutert. Nach Heikos Aussagen wurde Ihm zunächst telefonisch mitgeteilt, dass dies „eine interne Anweisung“ wäre und die Auszahlung daher nicht möglich sei. Da ich nicht bei diesem Gespräch dabei war, will ich auf diese Aussage gar nicht weiter eingehen. Zum Glück hat es Heiko auch dreimal schriftlich versucht, die Antworten auf seine Anfragen waren wie folgt:

Heiko hatte sich zusätzlich zum Sachverhalt auf die Urteile zum Restguthaben bezogen. Hätte ich als Laie wohl auch. Dazu meinte E-Plus:

[…]

Die von Ihnen genannten Urteile zum Guthabenverfall gelten im Falle
der providerseitigen Abschaltung des Mobilfunkanschlusses bei
ausbleibender Aufladung. Hierbei verfällt das Guthaben nicht mehr,
sondern wird nach Deaktivierung des Anschlusses ausgezahlt.

Der Vorgang der Rufnummernportierung und der damit verbundenen
Gebühren ist hiervon jedoch unberührt, da die Deaktivierung des
Anschlusses in Ihrem Auftrag erfolgt.

[…]

Bei folgenden Aussagen bin ich hellhörig geworden, denn Heiko hat nachweislich den Sachverhalt nicht hinnehmen wollen, daher extra die entsprechende Stelle gestrichen und zusätzlich oben erwähntes Schreiben hinzugefügt.

[…]

Sie haben mit der Nutzung der Prepaid Karte unsere Preislisten und
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt.

Die Verzichtserklärung hat zur Folge, dass ein eventuelles Guthaben
über den Portierungsbetrag hinaus nicht ausgezahlt wird. Sie haben
jedoch die Möglichkeit Ihr Guthaben bis auf den Betrag von € 24,95
vollständig zu verbrauchen. Diesen Sachverhalt bestätigen und
akzeptieren Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Verzichtserklärung.

Laut AGB´s darf aus Verträgen keine Klausel gestrichen werden. Mit
Ihrer Unterschrift stimmen Sie dieser Klausel dennoch zu.

[…]

Die Kündigung zur Rufnummernmitnahme können wir daher erst bestätigen,
wenn Sie die entsprechenden Bedingungen mit Ihrer Unterschrift
anerkennen.

[…]

Der Hinweis auf die AGB ist natürlich interessant. Schließt E-Plus bereits bei Abschluss des Prepaid-Vertrages aus, dass man bei zukünftigen Vertragsänderungen ein Mitspracherecht hat? Ich habe mir also die AGB von MedionMobile besorgt (Direktlink zum Dokument), welche mit der E-Plus Service GmbH & Co. KG geschlossen wurden. Hier konnte ich allerdings weder eine Regelung zur Rufnummern-Portierung, noch zum Guthaben finden. Darin steht auch nicht, wie vom Kundenservice behauptet, dass in „Verträgen keine Klausel gestrichen werden“ dürfen. Ich betone hier nochmal, dass ich zwar kein Fachmann bin, aber lesen kann ich eigentlich ganz gut.

Die letzte Antwort teilt Heiko nur nochmal mit, dass er es jetzt gar nichts weiter versuchen muss, denn das Guthaben bleibt definitiv bei E-Plus.

[…]

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, ist das Restguthaben bei einer
Rufnummern-Portierung nicht Auszahlungspflichtig und dies haben Sie
mit Ihrer Unterschrift auf der Verzichtserklärung akzeptiert.

Die Urteile des Oberlandesgerichtes München besagen nur, dass das
Guthaben nicht verfallen darf, wenn das Aktivitätszeitfenster
abgelaufen ist und der Kunde dem Mobilfunkanbieter die Rufnummer
zurückgeben muss.

In Ihrem Fall, handelt es sich nicht um eine Guthaben Konfiszierung,
sondern Sie haben mit einer Verzichtserklärung sowie Ihrer
Unterschrift einer kostenpflichtigen Mitnahme der Rufnummer zugestimmt
und diesbezüglich tritt das Urteil hierbei nicht in Kraft.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass weitere Widersprüche zu diesem
Sachverhalt keine erneute Prüfung und Stellungnahme durch uns zur
Folge haben werden.

[…]

Das war jetzt der Sachverhalt. An diesem Punkt steht Heiko noch heute. Ungeachtet der Summe um welche es geht, kann ich mich dem Gefühl in mir nicht erwehren, dass das doch nicht richtig so sein kann. Wenn ich meine Nummer von E-Plus mitnehmen will, muss ich also mindestens 30 Euro zahlen, weil dies der passenden Guthabenkarte entspricht? Dann könnte man gleich die Gebühr auf eine glatte Summe anheben. Einzige Möglichkeit für den Kunden, Guthaben vor Portierung vertelefonieren oder E-Plus schenken. Vom Regen in die Traufe und einem Anbieter ausgeliefert, von dem man nur die gesetzlich zugesicherte Möglichkeit der Rufnummern-Portierung nutzen möchte.

Ich kann kein endgültiges rechtliches Fazit ziehen, aber ich kann meine persönliche Meinung sagen und die besteht aus Unverständnis. Wenn E-Plus schon auf Durchzug schaltet, dann sollt Ihr das wenigstens alle wissen. Denn kann das wirklich so angehen?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder beim gleichen Thema positive Erlebnisse bei anderen Anbietern gehabt? Was meint Ihr dazu?


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