Einstweilige Verfügung gegen Vodafone Deutschland – Verkauf diverser Smartphones untersagt

Vodafone

Wie mobiFlip.de aus dem näheren Umfeld von Vodafone Deutschland zugetragen wurde, ist dem Unternehmen heute per einstweiliger Verfügung untersagt worden, bestimmte Smartphones zu vermarkten.

Betroffene Smartphones dürfen demnach nicht mehr im Namen von Vodafone angeboten, ausgestellt bzw. beworben oder verkauft werden. Alle Vodafone-Shops sind nach unseren Informationen angewiesen worden, betroffene Geräte und deren zugehöre Werbematerialien unverzüglich aus den Shops zu entfernen und deren Verkauf einzustellen. Vodafone drohen bei Missachtung der Verfügung empfindliche Ordnungsgelder.

Die betroffenen Geräte (nicht mehr alle im Verkauf):

  • HTC One A9
  • HTC One M9
  • HTC One M8s und One (M8)
  • HTC Desire 510
  • HTC One Mini 2
  • Alcatel 10.52
  • Alcatel 20.12
  • ZTE R28
  • Vodafone Smart Prime 6
  • Vodafone Smart Speed 6
  • Vodafone Smart Ultra 6
  • Vodafone Smart 4 Power
  • Vodafone Smart 4 Mini
  • Vodafone Smart 4 Max
  • Vodafone Smart 4 Turbo
  • Vodafone Smart Prime 7

Noch ist unklar, von wem die Verfügung stammt bzw. was der Grund dafür ist. Die Vodafone-Shops wurden darüber wohl auch nicht informiert.

Update

Grund ist eine Verfügung des Patentverwerters Saint Lawrence Communications, bei der es um ein Patent zu „HD Voice“ geht. Betroffen sind Geräte der Hersteller HTC, TCT und ZTE.

Das Unternehmen Vodafone hat es nun (man könnte fast sagen beispielhaft) getroffen. Vodafone kann allerdings nichts selbst unternehmen, damit sich an diesem Umstand etwas ändert. Maximal könnte man etwas Druck auf die Hersteller ausüben, damit die eine Lösung finden. Es bleibt also eine Einigung zwischen Hersteller und Patenthalter abzuwarten. Erst dann können die Geräte wieder in den Verkauf gehen.

Auch im Vodafone Onlineshop finden sich zur Stunde keine HTC-Smartphones bzw. keines der weiteren aufgelisteten Modelle mehr.

Sobald wir weitere Details dazu haben, werden wir diese natürlich umgehend nachreichen. Falls einer unserer Leser mehr zum Sachverhalt weiß, darf er uns gerne einen Tipp senden.

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