EU will Betrug bei bargeldlosen Zahlungen eindämmen

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Wie man beim Europäisches Parlament in dieser Woche per Pressemeldung verkündet hat, will man den Betrug bei bargeldlosen Zahlungen mit verschiedenen Maßnahmen eindämmen.

In dieser Woche wurden EU-Vorschriften zum Schutz vor Betrug beim bargeldlosen Bezahlen mit Kreditkarten, Mobilfunkgeräten bzw. elektronischen Wallets, virtuellen Währungen und Online-Zahlungsmitteln im EP-Innenausschuss angenommen.

Die EU-Abgeordneten kritisieren dabei, dass derzeit noch Lücken in und Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften einzelner EU-Staaten die Verhütung, Aufdeckung und Bestrafung dieser Verbrechen behindern.

Die neue Richtlinie würde:

  • je nach Straftat drei bis fünf Jahre Gefängnis als Mindeststrafe festlegen, sollte ein Richter die nationale „Höchststrafe“ für bargeldlosen Zahlungsbetrug verhängen,
  • auch für virtuelle Währungstransaktionen gelten,
  • die EU-weite Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden verbessern, um grenzüberschreitenden Betrug besser zu bekämpfen,
  • Opfer von bargeldlosem Betrug besser unterstützen, etwa durch psychologische Betreuung, durch finanzielle und rechtliche Beratung sowie durch kostenlose Prozesskostenhilfe für mittellose Geschädigte,
  • stärker auf Prävention und Sensibilisierung setzen, etwa durch Kampagnen und Online-Informationen.

Nun kann im Europäischen Rat über die endgültige Fassung des Gesetzes verhandelt werden.

EU-weit fürchten rund 42 Prozent aller Nutzer von bargeldlosen Zahlungsmitteln um die Sicherheit ihrer Transaktionen. Für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher ist fehlende Sicherheit das wichtigste Argument gegen bargeldloses und mobiles Bezahlen.

Info

Bereits 2013 belief sich, nach Zahlen der Europäischen Zentralbank, der Schaden durch Betrug in der EU ausgegebene Kreditkarten auf rund 1,44 Milliarden Euro. Während die Schäden durch Kartenbetrug in Österreich von 2016 bis 2017 um 20 Prozent stiegen, wurden in Deutschland im selben Zeitraum 2 Prozent weniger Verluste gemeldet.


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