Freie Routerwahl: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

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Fritz!Box von AVM

Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Neuregelung vorgelegt, die zukünftig die Grundlage für eine freie Routerwahl sein soll.

Es gibt bekanntlich Netzbetreiber, die ihren Kunden vorschreiben wollen, mit welchen Routern sie ins Netz gehen dürfen. Die Bundesregierung will diesem Vorgehen Einhalt gebieten und eine freie Gerätewahl ermöglichen. Damit soll mehr Wettbewerb geschaffen werden. Die Hersteller von Routern und Modems sollen so zukünftig nicht mehr in Abhängigkeit weniger Netzbetreiber stehen. Das Bundeskabinett hat hierzu einen Gesetzentwurf (PDF) zur Routerfreiheit beschlossen.

Die Neuregelungen beim Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) stellen sicher, dass alle Arten von Endgeräten (Router, Kabelmodem) von der Liberalisierung erfasst sind.

Das Telekommunikationsnetz endet gemäß den Neuregelungen bereits vor dem Router als aktives Endgerät. Bisher wird der Router von den Netzbetreibern als aktiver Zugangspunkt zum öffentlichen Netz definiert, um den Nutzer an dessen Nutzung zu binden. Die Internet-Provider können ihren Kunden natürlich auch zukünftig ein Endgerät (Router/Modem) zur Verfügung stellen. Dies muss der Verbraucher aber dann nicht nutzen.

Quelle BMWi

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