ICAO: Kein Verbot von Li-Ion-Akkus im Aufgabegepäck

Mobilität

Die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO gab gestern neue Regelungen bezüglich der Mitnahme von Lithium-Ionen-Akkus im Flugverkehr bekannt. Doch was steckt dahinter?

Qualitätsmedien wie Express.de titeln zum Beschluss unter anderem: „Brandgefahr – Smartphones sind im Fluggepäck ab April verboten!“ und bei N-TV heißt es „Laptop & Co. im Fluggepäck bald verboten“. Was auf den ersten Blick nach gravierenden Änderungen für Vielflieger klingt, basiert jedoch auf gegenseitigem Abschreiben der Falschmeldungen.

Fakt ist: Die ICAO als Organisation der vereinigten Staaten veröffentlichte gestern tatsächlich eine Pressemitteilung in Bezug auf den Umgang mit Akkus in der Luftfahrt. Dieses bezieht sich jedoch lediglich auf „cargo shipments“, also Frachtsendungen, welche zusätzlich zum Aufgabegepäck im Flugzeugrumpf transportiert werden.

Gegen Brände dieser gefährlichen Fracht sind die derzeitigen Brandschutzmechanismen machtlos, was bei Passagierflügen zu besonders fatalen Vorfällen führen könnte. Nur darum geht es beim neuesten Beschluss, welcher am 1. April in Kraft tritt und voraussichtlich bis ins Jahr 2018 aufrecht erhalten bleibt, dann werden neue Verpackungs-Standards für Lithium-Ionen-Akkus erwartet.

Für Passagiere ändert sich durch die Regel nichts. Demnach sind Geräte wie Notebooks auch weiterhin im Freigepäck erlaubt, müssen also nicht zwingend im Handgepäck transportiert werden. Die üblichen Regulierungen sind unter anderem auf der Website von Cathay Pacific einsehbar und erlauben die Mitnahme von Akkus mit bis zu 160 Wattstunden im Koffer.

Diese müssen jedoch im Gerät installiert sein, Ersatzakkus gehören tatsächlich ins Handgepäck und was über die 160-Wh-Grenze hinaus geht, ist an Bord sowieso weiterhin tabu. Im Ausland gelten teilweise strengere Regeln, ein generelles Verbot von Smartphones, Notebooks oder Tablets im aufgegebenen Gepäck existiert jedoch auch weiterhin nicht.


Fehler meldenKommentare

  1. Das DISQUS-Kommentarsystem verarbeitet personenbezogene Daten. Das System wird aus diesem Grund erst nach ausdrücklicher Einwilligung über nachfolgende Schaltfläche geladen. Es gilt die Datenschutzerklärung.

Du bist hier:
mobiFlip.de / Mobilität / ...