Kündigungsfrist auf Telefon- und Internetrechnungen wird Pflicht

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Zum 01. Dezember 2017 rückt der Verbraucherschutz bei Telefon- und Internetverträgen etwas mehr in den Vordergrund.

Ab Anfang Dezember müssen Telefon- und Internetkunden besser über ihre Vertragslaufzeit und somit vor allem über ihre Kündigungsfristen informiert werden. Die Anbieter sind nämlich ab dem 01. Dezember 2017 dazu verpflichtet, auf der monatlichen Rechnung die Kündigungsfrist gesondert aufzuführen.

Aber nicht nur das, auch muss das Datum angegeben werden, bis zu dem die Kündigung beim Anbieter eingehen muss, um eine eventuelle automatische Vertragsverlängerung zu verhindern.

Eine Vorgabe, wo genau und in welcher Form die Informationen platziert werden müssen, gibt es nicht. Genau lesen ist also angesagt.


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