1&1 DSL: Wahl des Routers darf nicht eingeschränkt werden

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Die 1&1 Telecom GmbH darf bei der Bestellung von DSL-Tarifen im Internet nicht mehr den Eindruck erwecken, für den von Kundinnen oder Kunden gewählten Tarif sei einer der angebotenen Router erforderlich.

Die Aussage sei irreführend und verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz, entschied das Landgericht Koblenz nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Zum Grund für die Klage heißt es:

Wenn ein Verbraucher einen Tarif auswählt und den Bestellvorgang startet, heißt es auf der Folgeseite: „Zu dem gewählten DSL-Tarif benötigen Sie einen der folgenden DSL-Router.“ Kunden müssen dann eines von drei abgebildeten Geräten auswählen – vom kostenlosen „1 & 1 DSL-Modem“ bis hin zum „1 & 1 HomeServer Speed+“ für 4,99 Euro im Monat. Ohne Router-Wahl können sie ihre Bestellung nicht fortsetzen.

1&1: Freie Routerwahl ist vorgeschrieben

Das Gericht urteilte, dass diese Gestaltung des Bestellvorgangs irreführend ist. Das Unternehmen erwecke den Eindruck, dass die angebotenen Router für den gewählten DSL-Tarif zwingend erforderlich seien. Dieser Eindruck werde noch verstärkt, indem die Bestellung ohne Gerätewahl nicht fortgesetzt werden könne.

Tatsächlich können Verbraucher auch andere handelsübliche DSL-Router verwenden, wie es im Telekommunikationsgesetz vorgeschrieben ist.

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