Bei der Bahn gilt die 3G-Regel

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In den Zügen und Bussen der Deutschen Bahn (DB) gilt ab dem 24. November 2021 die „3G-Regel“. Das bedeutet: Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie einen Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen.

Die Bahn informiert aktuell darüber, dass man damit die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie umsetzt. Die Kontrolle in den Zügen erfolgt laut Bahn „stichprobenartig“ durch DB Sicherheits- und Kontrollpersonal.

Allein im Fernverkehr sind in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant. Zudem weist man darauf hin: Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten.

Nachweise sind mitzuführen

Fahrgäste der Bahn sind auf Grundlage der neuen behördlichen Vorgaben dazu verpflichtet, einen der folgenden drei Nachweise mitzuführen:

  • Vollständig geimpft (die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens
    14 Tage zurückliegen)
  • Genesen (nicht länger als 180 Tage)
  • Getestet (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht, nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller PCR-Test)

Ausgenommen sind auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schüler.

Ausgewählte Fragen und Antworten zur neuen 3G-Regel:

Was passiert, wenn ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis erbringen kann bzw. sich weigert, diesen vorzuzeigen?

Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorweisen können, wird das Sicherheits- und Kontrollpersonal darum bitten, am nächsten Halt auszusteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachzuholen. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist.

Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten.

Gilt die 3G-Regel auch für das Bordpersonal?

Ja, die Regelung gilt auch für das Service-, Sicherheits- und Kontrollpersonal im Zug.

Darf ich ohne 3G-Nachweis noch jemanden vom Bahnsteig abholen?

Ja. Der 3G-Nachweis ist nur für die Fahrt in den Zügen und Bussen erforderlich.

Kann ich aufgrund der neuen Regelungen mein Ticket stornieren?

Stornierungen sind selbstverständlich im Rahmen der tariflichen Regelungen für viele Tickets möglich. Darüber hinaus gehende Kulanzen sind nicht vorgesehen.

PS: Die News dreht sich um die Bahn, als überregionales Verkehrsunternehmen. Gemäß der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 22. November 2021 gilt ab Mittwoch, 24. November 2021 die 3G-Regelung aber generell im öffentlichen Personennahverkehr und damit auch in den Bussen und Bahnen anderer Verkehrsbetriebe in Deutschland.

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  1. Peter ☀️

    Gibt es eigentlich auch Informationen über die Bußgelder bei Verstoß?

    1. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist. In welcher Höhe kann ich dir nicht sagen.

  2. Martin ☀️

    Ganz sicher fühle ich mich dadurch auch nicht, aber besser als nichts. Man sollte den Eigenschutz mit FF2 oder besser FFP3 nicht vernachlässigen.

    1. Holunderspecht ☀️

      Oder einfach zu Hause bleiben wenn man schon dermaßen in Angst lebt.

      1. Ferdi 🏆

        Was hat Infektionsschutz mit Angst zu tun?

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