Blitzer-Apps: Geldbuße auch bei Nutzung durch andere Fahrzeuginsassen möglich

Der Bundesrat hatte bereits im Jahr 2020 der StVO-Novelle zugestimmt. Damals sollte unter anderem Klarheit beim Verbot von Blitzer-Apps geschaffen werden. Eine Lücke bliebt allerdings bestehen, die nun quasi geschlossen wurde.

Zuvor bereits war die Nutzung von sogenannten „Blitzer-Apps“ nicht rechtmäßig und wurde auch geahndet. Inzwischen ist das auch differenziert in der StVO festgeschrieben. Dort heißt es unter § 23 Abs. 1c:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.

Allerdings wurde mit keinem Wort erwähnt, wie es sich mit möglichen weiteren Fahrzeuginsassen verhält. Diese könnten theoretisch weiterhin solch eine App nutzen und der Fahrer davon „profitieren“. Doch das ist so einfach nicht möglich, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt klarstellte.

Ordnungswidrigkeit durch Billigung des Fahrzeugführers

Demnach begeht ein Autofahrer auch dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird.

Im Detail heißt es zur Begründung vom Gericht:

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts fuhr der Mann am 31. Januar 2022 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg. Dabei war ihm bekannt, dass auf dem in der Mittelkonsole abgelegten Smartphone seiner Beifahrerin eine „Blitzer-App“ in Betrieb war. Auf diese Kenntnis des Fahrers schloss das Amtsgericht insbesondere aus dem Umstand, dass er das Mobiltelefon bewusst zur Seite schob, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert wurde. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer.

In seiner jetzt ergangenen Entscheidung über die Rechtsbeschwerde des Autofahrers hat das Oberlandesgericht Karlsruhe zunächst festgestellt, dass die Beweiswürdigung durch das Amtsgericht Heidelberg keine Rechtsfehler aufweist. Das Oberlandesgericht hat außerdem ausgeführt, dass ein von § 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbotenes Verhalten nicht nur dann vorliegt, wenn der Fahrer selbst eine App zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert hat. Verboten und bußgeldbewehrt ist vielmehr auch die Nutzung, der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten „Blitzer-App“, soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht. Es bleibt deshalb bei der Geldbuße von 100 Euro für den Autofahrer.

Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe gibt es keine weiteren Rechtsmittel. Sie ist daher rechtskräftig.

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  1. Hans 👋

    Es gibt leider zu viele rücksichtslose Fahrer.
    Aber es ist leider auch so, dass von den Städten und Kommunen oft einfach Schilder und Blitzer aufgestellt werden, anstatt die Straßen zu sanieren. Das Geld wird dann für Prestige Projekte ausgegeben, aber für die Grundlagen wie Straßen oder Spielplätze fehlt es dann….
    Einige Kommunen sehen die mobilen Blitzer auch einfach als Geschäftsmodell, die werden dann an Stellen ohne besonders hohe Gefahr aufgestellt, und so wird ordentlich Geld gemacht.
    Dies ist doch auch nicht Sinn der Sache.

    Solche Apps helfen, dass die Nutzer an den Gefahrenstellen tatsächlich langsamer fahren, dies kann man schwer bestreiten. Leider werden viele Nutzer dann an anderen Stelle, wo aktuell keine Meldung vorliegt um so unvorsichtiger.

    Die Apps kann man auch einstellen, sodass diese ausgehen wenn die Bluetooth Kopplung beendet ist (wenn man den Motor ausstellt zum Beispiel).

    Alles hat seine Vor und Nachteile, ich glaube die Städte und Kommunen sollten hier besser auf Sinnhaftigkeit achten (beim aufstellen der Blitzer) und die Straßen auch nachhaltig sanieren und gestalten.

  2. Felix 🔅

    Und trotzdem nutzen Millionen Deutsche die Blitzer App. Zurecht, macht sie einem das Leben einfacher. Nutze sie bei fast jeder Fahrt. Und wenn man mal kontrolliert wird’s, geht der erste Griff nach dem anhalten direkt zum Handy um die App zu schließen :)

  3. elknipso 💎

    Was für eine Verschwendung von Ressourcen der Gerichte sich mit solchen Themen zu beschäftigen.

    Die Blitzer Apps bzw. entsprechende Hardware wird selbstverständlich genauso von den Nutzern weiter verwendet werden wie zuvor auch.

  4. Thomas 🌀

    Wie soll denn in der Praxis die Handhabung funktionieren?
    Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Polizist mich aus heiterem Himmel einfach so fragen darf "So, entsperr mal Dein Smartphone, ich will sehen ob Du einen Blitz-Warner installiert hast."
    Ich glaube nicht das dies so ohne weiteres erlaubt ist. Und wenn doch, die haben doch keinen Schimmer was zu suchen ist.
    Meine Blitz-App läuft immer versteckt im Hintergrund, nie im Vordergrund. Meldungen ausschließlich akustisch und mein Smartphone ist immer in einer Innentasche meiner Jacke. Entferne ich mich 2m vom Auto, wird auch der Hintergrundprozess sofort beendet🙃. Im App Drawer ist sie auch nicht gelistet😁.
    Anstatt mit solchen Bürokratenparagrafen angebliche Gesetzeslücken zu schließen, die in der Praxis nichts bringen, sollte besser mehr in Streckenradar investiert werden.
    Da kann man nicht mogeln. Mit oder ohne Warnung, man muss sich dann an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.

    1. aus heiterem Himmel wirst du nicht gefragt, es muss schon einen Anhaltspunkt geben.

      Beispiel https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2020_69874.htm

      1. Philipp 🔅

        Doch das macht die Polizei gerne Mal.
        Und wenn du sagst du möchtest das nicht, sagen sie, dass sie dann dein Handy mit nehmen weil sie davon ausgehen müssen das es geklaut ist.
        Ist mir alles schon passiert.
        Nur weil die Polizei etwas nicht darf, heißt das nicht das sie es nicht probieren, gerne auch unter Androhung von Maßnahmen die sie gar nicht erlaubt sind anzuwenden.

        1. elknipso 💎

          Das würde ein Polizist einmal bei mir durchziehen, danach wäre seine Karriere beendet.

          Auf die Begründung des Polizisten im Dienstverfahren und anschließenden Schadensersatzverfahren bin ich gespannt weshalb er einen begründeten Anfangsverdacht hatte, dass mein Diensthandy gestohlen sei.

          Das weiß die Polizei aber auch selbst, dass sie das nicht darf, und die eigene Karriere am Ende ist wenn sie sowas bei dem falschen versuchen.

          Ich persönlich habe bisher immer sehr gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht, ich verhalte mich aber auch entsprechend höflich und respektvoll.

          1. Philipp 🔅

            Ich hab vor Gericht schon einen Richter gefragt, warum der Polizist der bei der Anzeige und bei dem gesamten Schriftverkehr als Zeuge genannt wurde und gar nicht direkt vor Ort war heute nicht vor Gericht aussagen kann.
            Sein Kollege hat dann geantwortet dass dieser einen wichtigen Termin wahrnehmen müsse (für Polizisten sind Zeugenaussagen vor Gericht offensichtlich nicht wichtig, vor allem wenn sie gar nichts gesehen haben).
            Ich hab dann nochmal nachgehakt und angemerkt, dass es schon komisch ist wenn jemand der gar nich direkt dabei war immer als Zeuge aufgeführt wird.
            Der Richter hat denn geantwortet: Die beiden waren an dem Tag halt als Partner unterwegs, da macht man das halt so.
            Und da glaubst du ernsthaft es hätte bei so Kleinigkeiten wie einer unzulässig Handy Kontrolle Konsequenzen für die Beamten.

            1. elknipso 💎

              Ich kann natürlich nicht für alle Polizisten, und für alle Richter in Deutschland sprechen.
              Ich kenne aber einige Polizisten persönlich und weiß aus entsprechenden Erzählungen, dass diese beziehungsweise ihre Kollegen schon für wesentlich kleinere Verstöße und Kompetenzüberschreitungen massiv diszipliniert wurden.

              Aus dem Grund hüten sich zumindest mal die mir persönlich bekannten Polizisten vor derartigen illegalen Aktionen und Kompetenzüberschreitungen.

      2. Sebastian ☀️

        Ich könnte mich immer totlachen, wenn man den typischen "Freie Fahrt" Bildschirm der Blitzer.de App in der Halterung hängen sieht… Ich hab meins per Bluetooth mit der Freisprech verbunden und in der App den Audioausgang auf "Bluetooth-Anruf (HFP)" gestellt und liegt schön in der Tasche. Kommt ein Blitzer, kommt ein "Anruf", der mich ohne entgegennehmen warnt…sogar während Anrufen und das ohne dass der Anrufende das hört… System ausgedribbelt.

    2. elknipso 💎

      Selbstverständlich nicht, und wer generell sein Smartphone entsperrt und einer fremden Person übergibt dem ist sowieso nicht mehr zu helfen.

  5. Ron 🍀

    Der Beifahrer kann auch einfach die App oder das Handy ausschalten, wenn das Fahrzeug gestoppt wird und schon ist der Fahrer fein raus.

  6. Philipp 🔅

    Dann sagt man dem Beifahrer vorher eben, dass man es nicht billigt und er es bitte ausschalten soll. Wenn er dem nicht nachkommt, muss ich ihn dann rausschmeißen?
    Und wie verhält es sich mit Navigationsgeräten? Die haben doch auch alle Blitzerwarner integriert.

    1. Ferdi 🏆

      Navigationsgeräte dürfen nur Gefahrenquelle Warner integriert haben und auch das ist eine Grauzone in Deutschland. Die Frage ist, findest du einen Beifahrer, der an Eides statt versichert, dass er es gegen deinen ausdrücklichen willen benutzt hat?

      1. Philipp 🔅

        Aber zu 99% sind diese "Gefahrenstellen" schlicht fest installierte Blitzer.

        Vielleicht sollte ich eine Gefahrenstellen App raus bringen.

  7. max 🔆

    Ich verstehe überhaupt nicht warum solche apps boomen. DIe Leute sollen dem entsprechenden Tempo fahren und dann lernt man daraus.

    1. Philipp 🔅

      Weil man vielleicht nicht immer mit Absicht zu schnell fährt.
      Ich wurde schon an einer Stelle geblitzt an der ich jeden Tag drei Mal vorbei fahre. Einmal nicht aufgepasst und schon hat es geblitzt. Hätte ich eine App gehabt wäre ich langsamer und dadurch auch sicherer gefahren.
      Außerdem sind Blitzer ja nicht dazu da Leute abzukassien sonder dass die Leute sich an die Geschwindigkeit halten und das bewirkt die BlitzerApp ja, man fährt langsamer wenn man gewarnt wir.
      Und die Leute die mit Absicht permanent und deutlich zu schnell fahren lernen eh nicht draus, weder mit App noch mit Bußgeld.

      1. Mat ☀️

        Einfach aufpassen im Straßenverkehr?

        1. max 🔆

          Sollte man meinen, aber das ist zu schwer für manche Leute.

      2. Christian 💎

        Sorry aber das sind doch nur ganz schwache Ausreden.

        Aufpassen und Augen auf im Straßenverkehr!!! Dann kann da auch nix „aus Versehen“ passieren.

        1. elknipso 💎

          Sowas kann nur jemand schreiben, der nicht viel mit dem Auto unterwegs ist.

          1. Christian 💎

            Ich finde die knapp 50.000 die ich im Jahr runterspule schon ordentlich. Du nicht?

        2. Philipp 🔅

          Macht euch Mal wieder locker.
          Ich nutze solche Apps nicht und hab seit 10 Jahren keinen Strafzettel mehr bekommen.
          Aber diese "ja dann muss man halt aufpassen" ist halt auch nur ein billiges Argument das nicht nur von fehlender Empathie sondern auch von Arroganz zollt.

          1. Christian 💎

            Na jetzt schlägt es aber dreizehn!!!!

            Es wird einem fehlende Empathie und Arroganz vorgeworfen, wenn man sagt das man im Straßenverkehr gefälligst aufzupassen hat?

            Der Familie deren Kind du anfährst soll sich entsprechend auch mal „locker“ machen, nicht Arrogant sein und mit Empathie dir gegenüber treten???

            Also wirklich. Bei manchen frag ich mich wirklich was da schief gelaufen ist.

            1. Dr. Gargamelius 🍀

              Nur weil man ein Geschwindigkeitsschild nicht übersehen hat (nicht aufgepasst), fährt man nicht automatisch ein Kind an. Aber du hast ja einen Hang zum dramatisieren. Komm mal runter… die Leute werden Apps und Gadgets trotzdem weiterhin nutzen.😉

      3. Neuhier 🏅

        Aber wenn du drei mal am Tag da vorbei fährst, weißt du doch wie schnell man da sein darf. Verstehe ich nicht

        1. Philipp 🔅

          Dir ist noch nie in deinem Leben ein Missgeschick passiert oder?
          Christian offensichtlich auch nicht.
          Alle unfehlbar hier.

    2. elknipso 💎

      Gerade wenn man längere Strecken Autobahn fährt und oft geradezu minütlich mal wieder eine andere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist sind solche Apps hilfreich, zumal die automatische Schildererkennung und entsprechende Anpassung der Geschwindigkeit nicht immer zuverlässig funktionieren.

      Und dann gibt es natürlich auch die üblichen Ecken an denen bei uns nur geblitzt wird weil mal wieder die Gemeindekasse aufgebessert werden muss ohne jegliche Gefahrenlage.

      Ein weiterer Punkt ist, dass derartige Apps nicht nur vor Blitzern sondern auch vor allgemeinen Gefahren warnen (Stauende, Unfall, usw.) was äußerst nützlich sein kann.

  8. René Fischer 🌟

    Richtig so dass diese Lücke endlich geschlossen wird.

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