DKB streicht die „Strafzinsen“

Dkb

Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) ändert zum 27. Juli 2022 ihr Preis- und Leistungsverzeichnis und erhebt ab dann kein Verwahrentgelt mehr.

Diese „Strafzinsen“ haben zuvor auch bereits andere Banken abgeschafft bzw. die entsprechenden Freibeträge, ab denen diese greifen, deutlich erhöht, allen voran die ING. Der Grund: Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in ihrem am 21. Juli 2022 veröffentlichten Beschluss die Leitzinsen angehoben.

Verwahrentgelt wird komplett gestrichen

Für das angefangene dritte Quartal wird die DKB nur anteilig (für die Zeit vom 01.07. bis 26.07.2022) ein Verwahrentgelt berechnen und dies – wie bisher auch – voraussichtlich zum Quartalsende abbuchen. Das Verwahrentgelt wird bei ausnahmslos allen Konten und Karten gestrichen. Alle Anpassungen erfolgen automatisch zum 27. Juli 2022 – Kunden müssen also selbst nicht tätig werden.

„Der Negativzins und das Verwahrentgelt sind Geschichte. Ich begrüße den entschiedenen Schritt der Europäischen Zentralbank, die hierfür maßgeblichen Leitzinsen um 0,5 Prozentpunkte anzupassen. Wichtig ist, dass die Geldentwertung gestoppt wird und auch die Inflationsauswirkungen stärker reguliert werden“ — sagt Tilo Hacke, Vorstandsmitglied der DKB dazu.

Bisher wurde bei der DKB ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent (variabel) pro Jahr für Guthaben über 25.000 Euro fällig.

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  1. JMS 🌟

    Tiptop, es geht was.

  2. max 🔆

    Sehr guter Schachzug!

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