Einbahnstraßen: „Fahrrad frei“ gilt auch für E-Scooter

Bugatti Scooter Front

Wo E-Scooter in Deutschland fahren dürfen und wo nicht, sollte eigentlich mittlerweile bekannt sein. Doch es kommen immer wieder Fragen dazu auf.

E-Scooter dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und wenn diese nicht vorhanden sind, auch auf der Straße gefahren werden. Das ist soweit klar, denke ich. Elektrokleinstfahrzeuge dürfen auf Gehwegen mit Fahrradfreigabe ausdrücklich nicht fahren. Darauf hatten wir bereits im Jahr 2019 hingewiesen.

Es gibt allerdings bereits seit dem Jahr 2020 eine Besonderheit, die immer noch nicht jeder zu wissen scheint. Zumindest begegnen mir immer wieder erstaunte Autofahrer, die von E-Scooter-Fahrern in Einbahnstraßen „überrascht“ werden. Das hat durchaus ein gewisses Gefahrenpotenzial, von daher ist es gut, die aktuellen Regelungen zu kennen.

Einbahnstraßen mit „Fahrradfreigabe“

E-Tretroller sind dem Radverkehr nicht gleichgestellt und deren Einsatz sollte sich eigentlich nur nach dem Schild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ richten. Bereits im April 2020 war allerdings eine StVO-Novelle in Kraft getreten, die eine Ausnahme vorsieht.

Demnach dürfen E-Scooter-Fahrer ebenso wie Radfahrer gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstraßen fahren, wenn das Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ vorhanden ist. Dazu heißt es in Anlage 2 lfd. Nummer 41.1 StVO:

Durch das Zusatzzeichen zu dem Zeichen 267 ist die Einfahrt für den Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV zugelassen.

Zusatzzeichen 1022 10 Radfahrer Frei

Gilt in Einbahnstraßen (und nur dort) auch für Elektrokleinstfahrzeuge

Das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ ist in diesem Fall also nicht erforderlich. Damals wurde übrigens auch die Nutzung von E-Scootern in Fahrradzonen erlaubt. Und um es nochmal klar zu sagen: Sind Radverkehrsanlagen vorhanden, ist eine Nutzung dieser Wege bzw. Straßen durch Elektrokleinstfahrzeuge verpflichtend.

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  1. Zumba Ispil 👋

    In Deutschland ist einfach alles kaputt reguliert. Weg mit den unterschiedlichen Regelungen für Scooter und Fahrrad. Das diente der zum Glück abgewählten CDU-Regierung nur dazu, moderne Mobilität unattraktiv zu machen, so wie sie immer moderne Gesellschaft und Fortschritt blockiert haben. #niemehrCDU

  2. Trakai Juodaragis 👋

    SUV-Fahrer haben einen besonders schlechten Überblick über bodennahe Ereignisse auf der Straße und werden oft wie Panzer gefahren – Außenwelt egal. Dafür holen sich Leute solche Dinosaurier ja, weil sie oftmals was kompensieren müssen. Stoßstange zudem auf Höhe lebenswichtiger Organe statt der Beine. Weg mit dem menschenverachtenden, aus der Zeit gefallenen gefährlichen Schrott!

  3. Alex 👋

    Ich wäre ja sehr verbunden, wenn Radwege anständig gekennzeichnet wären. Hab oft genug den Fall gehabt, dass ich die Zufahrt auf den Radweg verpasst hab, weil Bäume davor standen oder weil sie, ohne irgendwelche Kennzeichnung, plötzlich an der nächsten Ampel auf den Fußweg gehen.
    Umgedreht ist das aber auch lustig. Da endet plötzlich ein Radweg mitten im nirgendwo bei viel Verkehr und musst dich dann irgendwie im Straßenverkehr einordnen.
    Ging mir mit dem Fahrrad schon immer auf den Keks und mit dem E-Scooter, bei dem ab 20km/h Schluss ist, ists noch schlimmer weil man selbst für Radfahrer eine Verkehrsbehinderung darstellt.

    Overall müsste:
    1. Die Gesetzeslage verbessert werden. E-Scooter, genauso wie E-Bikes, auf 25km/h begrenzen und sie genauso wie Fahrradfahrer behandeln.
    2. Radwege erneuern, ausbauen und deutlicher markieren

    Im besten Fall Radwege und Straße voneinander trennen, wäre für alle Beteiligten das beste.

    1. Bernd 👋

      Da gehe ich komplett mit und füge noch den Punkt hinzu, "Rad frei"-Schilder für E-Scooter anwendbar zu machen. Also nicht nur bei Einbahnstraßen sondern immer, bei Gehwegen die Rad frei sind. Weils null Sinn macht E-Scooter da schlechter zu stellen als Räder, die schneller und gefährlicher sind.

      Ich verstehe auch nicht, wieso man auf dem Rad die Betriebsart quasi on the fly verändern kann, also zum Fußgänger werden kann indem man sich mit den Füßen abstößt. Aber beim E-Scooter geht das nicht, da wird gesagt auch wenn der Motor aus ist darf man damit nicht auf dem Gehweg rollern (mit abstoßen), weil die Betriebsart des Fahrzeugs sich nicht ändern lässt. Ist doch völliger Quatsch. Es ist offenbar die Absicht der Politik, die Teile möglichst unattraktiv zu machen, damit es ja nicht eine sinnvolle Alternative zu Autos & Co wird. Die Dinger wären sonst einfach viel zu praktisch.

  4. Caner 👋

    Ich, als E-Scooter Nutzer dachte die ganze Zeit, dass ich mich regelwidrig verhalte^^

    Danke für den Beitrag

  5. Markus Alvarez Gonzalez 🪴

    Wenn Fahrradverkehrsanlagen vorhanden sind, sind diese nur verpflichtenden wenn diese ein blaues Zeichen haben, ansonsten sind diese nicht verpflichtend.

    1. Das gilt nur für Radfahrer, nicht für Elektrokleinstfahrzeuge.

      Ist ein baulich angelegter Radweg, ein Schutzstreifen oder ein Radfahrstreifen vorhanden, müssen Elektrokleinstfahrzeuge diesen benutzen. Dies gilt laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr unabhängig davon, ob die Radverkehrsanlage für Radfahrer benutzungspflichtig ist oder nicht. Insofern unterscheiden sich hier die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge.

      1. Luca-Mar3k 🍀

        Sehr interessant danke für die Info

      2. Bernd 👋

        Das mag theoretisch so vorgesehen sein, praktisch ist es aber definitiv nicht rechtlich durchsetzbar. Denn wenn ein Radweg (ich verwende das Wort jetzt für alle) z.B. deswegen für Radler nicht verpflichtend zu benutzen ist, weil er ungeeignet und unsicher ist (kaputt, Wurzeln, zu schmal, etc.) – dann kann ich definitiv nicht dazu gezwungen sein, mit dem eScooter der viel anfälliger für solche Dinge ist darauf zu fahren. Das würde 100pro spätestens vom obersten Gericht gekippt werden.

        Auch das mit den extra Streifen ist unsinnig. Ich habe einige Straßen in der Umgebung, wo es neben der Straße einen extra markierten (durch andersfarbige Steine usw.) Streifen für Radfahrer gibt. Allerdings sind das dennoch wegen bestimmter bürokratischer Vorgaben keine Radwege sondern Gehwege mit Rad frei Schildern. Wo ja explizit nicht mit eScooter drauf gefahren werden darf. Also sind das so wie ich es grad verstehe ja extra Radfahrstreifen die für Radfahrer nicht verpflichtend sind, aber gleichzeitig auch für eScooter gar nicht befahrbar sind unabhängig der Pflicht oder Nichtpflicht für Radler. Also da passt ja dann die Formulierung der Regel wohl nicht mehr.

        Wobei ich die meisten eScooter-Regeln sowieso extrem unsinnig finde und mir sicher bin, würde das mal vor Gericht gehen, würde es auch spätestens beim höchsten wegen Gleichbehandlungsgrundsatz usw. und Sinnhaftigkeit der Gesetze ein paar Änderungen geben. Denn dass man mit dem Scooter nicht auf für Radfahrer freigegebenen Gehwegen fahren darf, die dafür ausgelegt sind – während Radfahrer die grundsätzlich schneller sind, ja sogar E-Bikes die immerhin sogar 25 fahren können (Scooter nur 20), darauf dürfen. Und man dann neben den perfekt breiten Geh/Radweg auf die Straße muss wo die Autos mit 80 an einem vorbeiziehen. Das ergibt null Sinn, das ist rechtlich gar nicht nachvollziehbar erklärbar sondern war reinste Willkür der Politik (aus vermutlich niederer Absicht durch die Autolobby erwirkt). Da brauchts nochmal eine Novelle um Rad frei grundsätzlich auf eScooter anwenden zu können und nicht nur zusammenhanglos und willkürlich bei EInbahnstraßen…

  6. Jan€tte 🎖

    Das war mir so nicht bewusst, ich dachte diese Fahrer verhalten sich regelwidrig. Ich finde diese Regelung höchst riskant.

    1. Peter ☀️

      Höchstriskant ist auch ein SUV-Fahrer der durch die Einbahnstraße brettert und überquerende Fußgänger übersieht.

      1. Mårtiň 🏆

        Da weiß ich allerdings wenigstens aus welcher Richtung der kommen kann

        1. Peter ☀️

          Es geht mir eher um eine Abstrakte Gefahr.
          Ein Fahrer im Auto wird niemals ein höheres Risiko bergen als jedes andere Gefährt.
          Daher trägt er zwangsläufig auch immer eine Mitschuld, wenn er nicht achtsam ist.

          1. Jan€tte 🎖

            Also zumindest ich habe das Risiko für den Scooter Fahrer gemeint

      2. Jan€tte 🎖

        Warum schreibst du explizit von einem SUV Fahrer? In diesen Szenario wäre doch jeder Fahrer riskant

        1. elknipso 💎

          Das liegt wohl in einem unterschwelligen Neid begründet.

      3. gegendiskiminierung 👋

        Ja Ja, der böse SUV Fahrer.
        Autofahrer hätte nicht gereicht um eine abstrakte Gefahr darzustellen?
        Hauptsache stigmatisieren. Der Deutsche in seiner Lieblingsdisziplin.

  7. igel 👋

    Bitte schreibt nicht Straße wenn die Fahrbahn gemeint ist.

    1. Da wir möchten, dass jeder versteht, was gemeint ist, schreiben wir Straße, wenn wir denken, dass es passt und der Verständlichkeit dient.

      1. Balu 👋

        Das ist aber sehr traurig wenn die Leute nicht den Unterschied verstehen. Bei Führerscheinbesitzern sollte man gleich mal die Eignung prüfen.

    2. Mårtiň 🏆

      Die Fahrbahn ist der für den Fahrzeugverkehr bestimmter Teil einer befestigten Straße. Straße ist vollkommen korrekt in diesem Zusammenhang.

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