Facebook: Bundeskartellamt schränkt Datensammeln ein

Wie Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts soeben in einer Pressekonferenz bekannt gegeben hat, untersagt die Behörde Facebook die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen.

Das Bundeskartellamt hat dem Unternehmen damit weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt.

Die Entscheidung des Amtes erfasst verschiedene Datenquellen:

  • Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.
  • Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.
  • Fehlt es bei den Daten von den konzerneigenen Diensten und Drittwebsites an der Einwilligung, kann Facebook die Daten nur noch sehr stark eingeschränkt sammeln und dem Nutzerkonto zuordnen. Enstsprechende Lösungsvorschläge hierfür muss Facebook erarbeiten und dem Amt vorlegen.

Möglich sind die Vorgaben des Bundeskartellamts überhaupt erst geworden, weil Facebook auf dem Markt für soziale Netzwerke nach Ansicht der Behörde marktbeherrschend ist.

Im Dezember 2018 hatte Facebook weltweit 1,52 Mrd. täglich und 2,32 Mrd. monatlich aktive Nutzer. Auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke ist Facebook marktbeherrschend. Hier hat Facebook mit 23 Mio. täglichen und 32 Mio. monatlichen Nutzern einen Marktanteil von über 95 Prozent bei den täglich aktiven Nutzern und von über 80 Prozent bei den monatlich aktiven Nutzern.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig. Facebook hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Update: Facebook hat wenig überraschend angekündigt, dass man Beschwerde gegen den Beschluss einlegen wird.

Weitere Informationen zu dem Verfahren wurden in einem Hintergrundpapier zusammengestellt.

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