Neuer Bußgeldkatalog tritt ab heute in Kraft

Fahren Fahrer Auto

Am heutigen 9. November 2021 tritt in Deutschland ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Vorgesehen sind unter anderem höhere Geldstrafen für Temposünder und Falschparker.

Die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen bleiben unverändert. Darüber hatte es ja einige Diskussionen gegeben. Ziel ist es mit dem neuen Bußgeldkatalog laut Bundesregierung, die Verkehrssicherheit weiter zu stärken – vor allem Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. Doch was ändert sich ab heute alles?

Neuer Bußgeldkatalog – das ändert sich ab heute

Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kosten künftig bis zu 110 Euro. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen.

Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.

Neuer Tatbestand: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Bußgeld von 55 Euro zur Folge.

Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen wird das Bußgeld auf bis zu 100 Euro erhöht.

Für das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse werden künftig zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister fällig.

Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht mit Schrittgeschwindigkeit fahren, werden mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister zur Kasse gebeten.

Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird auf bis zu 100 Euro angehoben.

Im Schnitt werden die Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- wie außerorts doppelt so teuer. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Bußgeldreform bestehen. Für normale Pkw bis 3,5 Tonnen gelten demnach ab heute folgende Bußgelder:

Innerorts:

  • bis 10 km/h zu schnell: 30 statt 15 Euro
  • 11 bis 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
  • 16 bis 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
  • 21 bis 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro
  • 26 bis 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro
  • 31 bis 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro
  • 41 bis 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro
  • 51 bis 60 km/h zu schnell: 560 statt 280 Euro
  • 61 bis 70 km/h zu schnell: 700 statt 480 Euro
  • über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro

Außerorts:

  • bis 10 km/h zu schnell: 20 statt 10 Euro
  • 11 bis 15 km/h zu schnell: 40 statt 20 Euro
  • 16 bis 20 km/h zu schnell: 60 statt 30 Euro
  • 21 bis 25 km/h zu schnell: 100 statt 70 Euro
    26 bis 30 km/h zu schnell: 150 statt 80 Euro
  • 31 bis 40 km/h zu schnell: 200 statt 120 Euro
  • 41 bis 50 km/h zu schnell: 320 statt 160 Euro
  • 51 bis 60 km/h zu schnell: 480 statt 240 Euro
  • 61 bis 70 km/h zu schnell: 600 statt 440 Euro
  • über 70 km/h zu schnell: 700 statt 600 Euro

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  1. Philipp 🔅

    Muss halt auch jemand kontrollieren.
    Ich guck aus dem Fenster und seh 5 Autos im absoluten Halteverbot und/oder den Gehweg blockieren.
    Durch die Fußgängerzone wird gefahren und dann dort auch aus Gemütlichkeit gleich vor dem Haus geparkt.
    Hab schon mehrmals erlebt, dass Rollstuhlfahrer über auf der Straße fahren mussten weil der Gehweg nicht frei war.
    Juckt kein Schwanz.
    Aber wehe man kommt Mal 10 Minuten zu spät zu seinem Auto und das Parkticket ist schon abgelaufen, gibt sofort ein Knöllchen.
    Alles Abzocke, bzw. wird nur kontrolliert um seine Quote zu erreichen und nicht um in irgendeiner Form Ordnung zu schaffen.

  2. Luz 🍀

    Haha! …lachhaft, wenn man die Bussen bei uns in der Schweiz betrachtet. So lernt das niemand :D

  3. Jens 👋

    Ich finde solche Strafen sollten ans Einkommen gekoppelt werden, damit wohlhabende Menschen den Strafzettel auch spüren. Sonst kann ja keine Lenkungswirkung entstehen.

    1. iZerf ☀️

      da bin ich absolut dabei!

    2. Christian 💎

      +1.

      Einfach das ganze an das x-fache des Monatsbrutto Gehalt koppeln, fertig.

  4. Martin ☀️

    „Neuer Tatbestand: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Bußgeld von 55 Euro zur Folge.“

    Sehr interessant. Ich wusste gar nicht, dass das bisher nicht unter Strafe stand. Ist ja eine absolute Unart.

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