Nur jeder zehnte Deutsche liest Datenschutzerklärungen vollständig durch

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Immerhin 80 Prozent der Deutschen haben bereits von den neuen europäischen Datenschutzvorschriften gehört, aber nicht immer machen die Menschen ausreichend von ihren Rechten Gebrauch.

So liest sich nur jeder zehnte Deutsche die Datenschutzerklärungen vollständig durch, EU-weit sind es 13 Prozent. Das geht aus einem heute veröffentlichten Eurobarometer hervor, das die EU-Kommission anlässlich des ersten Jahres der Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht hat. Die Stiftung Datenschutz zweifelt diese Zahlen an.

Die EU-Kommission startet im Zuge dessen nun auch eine Sensibilisierungskampagne, mit der die Bürger ermutigt werden sollen, Datenschutzerklärungen durchzulesen und ihre Datenschutzeinstellungen zu optimieren.

Eines unserer wichtigsten Ziele besteht darin, den Europäerinnen und Europäern dabei zu helfen, die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zurückzugewinnen. Von den 60 Prozent der Europäerinnen und Europäer, die überhaupt Datenschutzerklärungen lesen, lesen jedoch lediglich 13 Prozent diese Erklärungen vollständig durch. Grund hierfür ist, dass die Erklärungen zu lang oder zu schwierig zu verstehen sind.

Daher möchte ich noch einmal darauf drängen, dass alle Online-Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen präzise, transparent und für alle Nutzer verständlich formulieren. Zudem möchte ich alle Europäerinnen und Europäer ermutigen, von ihren Datenschutzrechten Gebrauch zu machen und ihre Datenschutzeinstellungen zu optimieren.

EU-Justizkommissarin Věra Jourová

Bekanntheit der Datenschutz-Grundverordnung

Die auf den Antworten von 27.000 Europäerinnen und Europäern basierende Eurobarometer-Umfrage hat ergeben, dass 73 Prozent aller Befragten schon von mindestens einem der sechs durch die Datenschutz-Grundverordnung garantierten Rechte, auf die sich die Umfrage bezog, gehört haben.

Den meisten Befragten bekannt war das Recht auf den Zugang zu ihren personenbezogenen Daten (65 Prozent), gefolgt vom Recht auf Berichtigung sachlich falscher Daten (61 Prozent), vom Recht auf Widerspruch gegen die Übermittlung von Direktwerbung (59 Prozent) und vom Recht auf Löschung ihrer eigenen Daten (57 Prozent).

Zudem wissen 67 Prozent der Befragten von der Datenschutz-Grundverordnung und 57 Prozent von ihren nationalen Datenschutzbehörden. 62 Prozent aller Befragten sorgen sich, dass sie keine vollständige Kontrolle über ihre online übermittelten personenbezogenen Daten haben.

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