Urteil: Preisanpassungsklausel für Netflix-Abos ungültig

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Der Streaming-Dienst Netflix räumte sich über eine Vertragsklausel das Recht ein, die Abo-Preise zu ändern. Diese Preisanpassungsklausel für Netflix-Abos ist ungültig.

Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die niederländische Netflix International B.V. entschieden (Urteil PDF), die den Streaming-Dienst in Deutschland für den amerikanischen Mutterkonzern anbietet.

Netflix räumte sich in seinen Nutzungsbedingen das Recht ein, die Abo-Preise „von Zeit zu Zeit“ und „nach billigem Ermessen“ zu ändern, „um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“

Als Beispiele für preisbeeinflussende Kostenelemente nannte das Unternehmen unter anderem Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für Personal, Marketing, Finanzierung oder IT-Systeme.

Undurchsichtige Bedingungen für Preisanpassungen

Das Landgericht Berlin schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Bedingungen für Preisanpassungen nicht ausreichend transparent sind. Für Änderungen der Entgelte müsse es klare und verständliche Kriterien geben, damit Kunden eine geltend gemachte Preisänderung nachvollziehen oder zumindest auf Plausibilität überprüfen können.

Angesichts der Zugehörigkeit der Beklagten zu einem weltweit agierenden Konzern sei jedoch unklar, welche Kosten die in Deutschland geforderten Preise beeinflussen. Es sei nicht erkennbar, dass nur solche Kosten berücksichtigt werden dürfen, die einen konkreten Bezug zu den Kosten der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland haben.

Das Gericht beanstandete außerdem die mangelnde Ausgewogenheit der Klausel. Es fehle die Klarstellung, dass Netflix die Preise nicht nur nach oben anpassen darf, sondern bei Kostensenkungen verpflichtet ist, die Preise zu ermäßigen.

Netflix hat gegen das Urteil Berufung vor dem KG Berlin (23 U 15/22) eingelegt.

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  1. Alex 👋

    Also Preisanpassungen der GEZ gab es ja auch schon, ohne Sonderkündigungsrecht 😂💁‍♂️

  2. Roberto 🏆

    Zum Glück ist Netflix Argentina noch bezahlbar. Trotz unverschämter Preiserhöhung.

  3. Peter 👋

    Verstehe ich nicht. Ein Abo, das man monatlich kündigen kann, darf doch der Anbieter auch regelmäßig erhöhen, theoretisch sogar jeden Monat.
    Nur wenn man ein längerfristiges Abo hat, ist der Preis für diesen Zeitraum natürlich festgeschrieben.

    1. Ingolf 👋

      2 Worte: Langericht + Berlin. Weisste Bescheid. Weder Instanz, noch Kompetenz beeindrucken.

      1. Jan€tte 🎖

        Richter sind doch aber unabhängig und müssen sich an die Gesetze halten. So einfach ist es nicht.

    2. Michael 🌟

      Vielleicht gibts aber auch Leute, die über eine Preisänderung nicht erst nach der Abbuchung auf ihrem Konto erfahren wollen. Dann ist es ja für den Monat bereits zu spät. Netflix sollte bei jeder Preisänderung beim Start eine Vorschaltseite basteln. Dann kann ich immer noch reagieren. Aber dieser Freifahrtschein hier geht für mich gar nicht.

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