Verbraucherzentrale verklagt Tesla

Tesla Model 3 2021 Supercharger

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Landgericht Berlin (mal wieder) Klage gegen Tesla erhoben. Es geht um das Thema Datenschutz und CO₂-Ersparnis.

Der vzbv wirft dem Autokonzern vor, zu verschweigen, dass Kunden bei Gebrauch der Funktion des „Wächter-Modus“ zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet sind und bei Verstößen sogar eine Geldbuße riskieren. Mit dem Wächter-Modus wird die Umgebung des Fahrzeugs kontinuierlich durch Kameras überwacht.

Nach Auffassung des vzbv trifft Tesla auch bei der Werbung zur CO₂-Ersparnis beim Kauf seiner E-Autos irreführende Aussagen, da die eingesparten Emissionen von anderen Herstellern verbraucht werden.

Im Detail führt man zu den zwei Punkten folgendes aus:

Teslas Wächter-Modus verstößt gegen Datenschutz

Wird der Wächter-Modus bei geparkten Autos aktiviert, zeichnen mehrere am Fahrzeug angebrachte Kameras die Umgebung permanent auf – in der Regel betrifft das auch unbeteiligte Passant:innen. In bestimmten Fällen werden die Aufnahmen im Fahrzeug gespeichert. Damit handelt es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Datenschutzgrundverordnung unterliegt.

Zudem ist die anlasslose Aufzeichnung des Geschehens im Fahrzeugumfeld unzulässig. Die rechtskonforme Nutzung der Funktion des Wächter-Modus im öffentlichen Raum ist nach Ansicht des vzbv damit nicht möglich.

Eingesparte Emissionen werden von anderen Herstellern verbraucht

Tesla wirbt im Internet für sein Model 3 mit einem CO₂-Ausstoß von „0 g/km“. Außerdem hieß es in der vom vzbv beanstandeten Werbung: „Tesla steht für eine Mission: Die Beschleunigung des Übergangs zu nachhaltiger Energie.“ Und: „Das Tesla-Credo: Je schneller wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwinden und eine emissionsfreie Zukunft verwirklichen, desto besser“.

Verbraucher:innen gehen deshalb nach Auffassung des vzbv davon aus, dass sie durch die Anschaffung des Fahrzeugs den CO₂-Ausstoß durch Pkw insgesamt verringern. Für viele ist das ein entscheidender Anlass zum Umstieg auf ein E-Auto.

Die Realität sieht anders aus: Was Tesla-Autos an CO₂ sparen, dürfen die Fahrzeuge anderer Hersteller zusätzlich ausstoßen. Und Tesla verdient daran. Der Konzern hat nach eigenen Angaben allein im Jahr 2020 1,6 Milliarden Dollar durch den Verkauf von „Emission Credits“ verdient – Emissionsrechte, die anderen Herstellern ermöglichen, die für ihre Fahrzeugflotte geltenden Grenzwerte zu überschreiten.

In der EU geschieht das durch den Zusammenschluss mehrerer Hersteller zu Emissionsgemeinschaften. Über den Verkauf der Emissionsrechte informierte das Unternehmen vor der Bestellung des Fahrzeugs allerdings nur auf Seite 30 des Englisch verfassten Umweltverträglichkeitsberichts, der auf der Internetseite heruntergeladen werden konnte.

Der vzbv hatte Tesla bereits im Dezember 2021 abgemahnt und dabei eine Teil-Unterlassungserklärung in Bezug auf mehrere Klauseln in der Datenschutzerklärung des Unternehmens erhalten.

Hinsichtlich der umweltbezogenen Werbeaussagen und der Informationen zur Funktion des Wächter-Modus hat der vzbv jetzt Klage eingereicht. Wir werden den Verlauf des Verfahrens beobachten und entsprechend berichten.

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  1. Ryo 👋

    Die DSGVO gilt nicht für den privaten Bereich, sondern für Unternehmen. Also wenn dann müsste Tesla ne Strafe bekommen und nicht der Nutzer …
    Der kann höchstens bestraft werden wenn er Aufnahmen verbreitet die andere zur Schau stellen… aber das hat nichts mit DSGVO zu tun sondern mit dem KuG und entsprechend Persönlichkeitsrecht.

    Außerdem zeichnet der Tesla nicht anlasslos auf sondern nur wenn jemand etwas länger am Auto rumwuselt… sonst wird es nämlich nicht dauerhaft gespeichert.

    Und das dashcams erlaubt sind oder der BGH schon 2017 klargestellt…

    Keine Ahnung was der Verbraucherschutz hier erreichen will … Rechtssicherheit?

    Der Rest ist natürlich fies und da müsste er aber gegen eine Reihe von Unternehmen klagen !

  2. Thomas 🌀

    "Wird der Wächter-Modus bei geparkten Autos aktiviert, zeichnen mehrere am Fahrzeug angebrachte Kameras die Umgebung permanent auf"
    "Zudem ist die anlasslose Aufzeichnung des Geschehens im Fahrzeugumfeld unzulässig. "

    Das stimmt so nicht ganz. Die Kameras des Sentry Mode nehmen nicht permanent auf, sondern lediglich wenn sich bewegende Objekte zu nahe (+-<50cm) am Tesla aufhalten bzw. bewegen.
    Unabhängig davon, ist die Aufzeichnung aber trotzdem nicht GDPR konform. Habe dazu unseren Compliance- bzw. Data Privacy Experten in der Firma befragt, der mir dies bestätigt.
    Persönlich benutze ich den Sentry Mode trotzdem sehr gerne. Hilft bei Fahrerflucht. Keine Diskussionen hinterher.

    1. René H. 🔅

      Ich auch, aber nur, wenn ich glaube, dass es an dem Ort wirklich angebracht ist. Tesla sollte auch wirklich die Software verbessern, damit eben nur bei physischem Kontakt mir dem Auto gespeichert wird. Ich habe ohne Ende "falsche Alarme" auf dem Stick.

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