Wegen Mobbing: Wer Alexa oder Siri heißt, darf seinen Vornamen ändern lassen

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Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat entschieden, dass eine Klägerin, deren Vorname mit dem Namen eines bekannten Sprachassistenten identisch ist, einen Anspruch auf Änderung ihres Vornamens hat.

Um welchen Namen es sich genau handelt, wurde in der entsprechenden Pressemeldung nicht mitgeteilt. So viele Möglichkeiten gibt es da allerdings nicht. Ich mutmaße hier einfach mal und gehe beispielhaft von Alexa oder (eher unwahrscheinlich) Siri aus.

Die Klägerin im Vorschulalter begehrte die Änderung ihres Namens durch Hinzufügen eines zweiten Vornamens. Dies begründeten die Eltern der Klägerin damit, dass ihre Tochter aufgrund der Namensidentität ihres Vornamens mit dem Namen eines bekannten Sprachassistenten erheblich unter Mobbing und Hänseleien leide.

Wie äußert sich das im Alltag? Immer wieder würden andere Personen der Klägerin Befehle erteilen, da der Name sofort mit dem Namen des Sprachassistenten in Verbindung gebracht werde. Dies verunsichere und belaste die Klägerin seelisch sehr.

Warum musste das Verwaltungsgericht tätig werden? Die Stadt weigerte sich, die Namensergänzung zu vollziehen. Dazu wurde ausgeführt:

Die beklagte Stadt hielt dagegen, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung im Sinne des § 3 Abs. 1 NamÄndG nicht vorliege. Die seelische Belastung der Klägerin sei nicht durch ärztliche oder psychologische Gutachten belegt. Der Namensänderungswunsch beruhe vielmehr auf nachträglicher Reue der Eltern an der früheren Namensgebung und auf Mobbingbefürchtungen. Ein Produktname könne nicht automatisch zu einem Anspruch der vielen Inhaber gleichlautender Vornamen auf Namensänderung führen. Insgesamt könne quasi jeder Name mit einiger Fantasie ins Lächerliche gezogen werden.

Seelische Belastung der Klägerin

In der mündlichen Verhandlung kam die Kammer zu der Überzeugung, dass die seelische Belastung der Klägerin ein wichtiger Grund für die Namensänderung im Sinne des § 3 Abs. 1 NamÄndG darstelle. In der Rechtsprechung sei bereits geklärt, dass ein wichtiger Grund für eine Namensänderung dann vorliege, wenn die privaten Interessen an der Namensänderung die öffentlichen Interessen an der Namensbeibehaltung überwiegen.

Auch eine seelische Belastung könne als wichtiger Grund für eine Namensänderung angesehen werden, wenn sie unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände nach allgemeiner Verkehrsauffassung verständlich und begründet sei. Dabei müsse die seelische Belastung nicht den Grad einer behandlungsbedürftigen Krankheit erreicht haben. Diese Voraussetzungen liegen nach Auffassung der Kammer im vorliegenden Fall vor.

Zahlreiche Hänseleien

Die Eltern hätten in der mündlichen Verhandlung zahlreiche Vorfälle beschrieben, bei welchen die Klägerin aufgrund ihres Vornamens belästigt worden sei. Dabei sei nachvollziehbar, dass es aufgrund dieser Vorfälle zu einer seelischen Belastung gekommen sei, der die Klägerin aufgrund ihres jungen Alters nichts entgegensetzen könne. Insgesamt sei zu erwarten, dass die Hänseleien auch in Zukunft weiter andauern würden.

Die Bekanntheit des Sprachassistenten und die Tatsache, dass es sich bei dem Namen des Sprachassistenten nicht nur um eine reine Produktbezeichnung handele, sondern um das „Schlüsselwort“ zur Nutzung des Geräts, führten dazu, dass der Name des Sprachassistenten in einem besonders herausragenden Maße missbrauchsgeeignet sei.

Hier gehe es um ein Gerät, dem durch die Voranstellung des Produktnamens Befehle erteilt werden würden. Der Name sei nicht bloß dazu geeignet, einen Wortwitz zu bilden, sondern lade vielmehr dazu ein, beleidigende und erniedrigende Befehle an Personen mit dem gleichen Namen zu erteilen.

Im Ergebnis gehe die Interessenabwägung zugunsten der Klägerin aus. Im vorliegenden Fall gehe es nur um die Änderung eines Vornamens. Da der Familienname im weitergehenden Umfang als Unterscheidungs- und Zuordnungsmerkmal diene als der Vorname, komme den öffentlichen Interessen bei der Änderung des Vornamens im Vergleich zu der Änderung eines Familiennamens ein geringeres Gewicht zu.

Die Klägerin habe im Vorschulalter bisher nicht erheblich am Rechtsverkehr teilgenommen. Außerdem bleibe durch die Hinzufügung lediglich eines zweiten Vornamens ein gewisser „Widererkennungswert“ beim Namen der Klägerin erhalten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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  1. Skox ☀️

    I can relate ..
    Hab zwar keinen "Assistent"- Namen, aber einen ausländischen. Heute mit 36 interessiert das keinen, aber Kinder können echt fies sein, das weiß ja jeder.

    Gut, dass das Gericht so empathisch war. Denn das ist etwas, damit muss man aufgewacht sein, um es wirklich zu verstehen. Natürlich kann man es mit Humor nehmen und lächeln. Aber auf dauer nervt es und ist traurig…

  2. Roberto 🏆

    Also Alexas gibt es doch viele. Kenne selber eine und du findet die Witze gar nicht so schlimm. Siris hab ich noch nie gelesen oder getroffen.

    Aber schon lustig, dass man bei uns hierzu ein Gerichtsurteil braucht. In Amerika kann man seine Kinder ja nennen wie man will. Siehe auch das Kind von Elon Musk. Ich glaube sogar, dass man dort auch Zahlen verwenden darf.

  3. Max 👋

    Es ich mich vielmehr frage, ob das nicht abzusehen war. Vorschulalter ist ja ca. mit 5-6 Jahren. Und so lange gibt es Alexa und Co. ja nun auch schon. In sofern haben die Eltern den Namen echt etwa blauäugig vergeben.

    1. Alfons 🏅

      Vielleicht kommen die Eltern. Aus Regionen, oder dem Ausland und sind in ein Industrieland, D, gezogen. Aber bei denen spielen solche Spielereien wie Alex keine Rolle. Abgesehen davon, ist Alexa auch ein recht häufig anzutreffender Name und ich frage mich noch heute, warum Amazon ihn genommen hatte, amstelle etwas wie "siri" oder "cortana" oder eben einfach mit dem herstellername "Google"

  4. max 🔆

    Was es heutzutage nicht alles gibt…

  5. Johannes der Säufer 🏅

    das is doch ein Witz!
    warum kann ich nicht einfach selbst darüber bestimmen meinen Namen zu ändern?

    1. Daniel 🪴

      Weil in Deutschland alles über deinen Namen läuft. Stell dir mal vor du schließt einen Vertrag ab, änderst deinen Namen und ziehst um. Die Firma bei der du den Vertrag abgeschlossen hast findet dich nur sehr schwer wieder.

      Einzige Lösung dafür wäre, dass jeder Einwohner eine ID bekommt und diese bei Verträgen auch immer nutzen muss.

      1. Johannes der Säufer 🏅

        oha ja gut das hab ich nicht bedacht das stimmt allerdings..
        ja so ne Steuer ID wäre eig sowieso denkbar sinnvoll.
        sowas hatte ich damals in Portugal auch und musste bei jedem Einkauf etc angegeben werden. was dann auch die Steuerklärung massiv erleichtert hat da das dadurch automatisch ging.

      2. elknipso 💎

        Genau das ist der Hauptgrund.

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