Trans­parenz­ver­ordnung für Festnetz- und Mobilfunkanbieter tritt in Kraft

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Heute, am 01. Juni 2017, tritt die neue Tele­kommunikations-Trans­parenz­ver­ordnung für Festnetz- und Mobilfunkanbieter in Kraft.

Hinter dem etwas sperrigen Namen verbirgt sich eine durchaus nützliche Verordnung für Endverbraucher. Es sollen damit die Informationsrechte der Endnutzer gegenüber ihrem Festnetz- und Mobilfunkanbieter verbessert werden.

Produktinformationsblätter werden Pflicht

Die wesentlichste Neuerung sind wohl die zukünftig vorgeschriebenen Produktinformationsblätter, die von den Anbietern für vermarktete Produkte erstellt werden müssen, sofern diese dem Endnutzer einen Zugang zum Internet ermöglichen. Damit sollen Kunden alle Informationen zu ihrem Vertrag in einer „klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form“ bereitgestellt bekommen.

Statt sich also durch seitenweise Vertrag zu hangeln, sollen damit auf den ersten Blick alle Vertragseckpunkte ersichtlich werden. Die Produktinformationsblätter ersetzen aber keinen langen Vertrag, sie werden zusätzlich ausgehändigt.

Muster-Produktinformationsblatt der Bundesnetzagentur

Das Produktinformationsblatt muss Angaben unter anderem über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten enthalten. Die Kunden sind zudem auch darüber zu informieren, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.

Die Bundesnetzagentur hat für die verschiedenen Vertragstypen Muster-Produktinformationsblätter entwickelt, welche von den Anbietern in ähnlicher Form genutzt werden sollen. Wer sich dafür interessiert, wie so ein Produktinformationsblatt ausschaut, findet hier (PDF) einige Beispiele.

Übrigens: Ab Dezember 2017 gibt es eine weitere Anpassung, die auch Bestandskunden zugute kommt. Dann müssen nämlich die monatlichen Rechnungen wichtige Vertragsdetails (wie zum Beispiel Kündigungs­fristen) enthalten.

 


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