Windows 10 Datenschutz: Verbraucherzentrale NRW verklagt Microsoft

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Die Verbraucherzentrale NRW macht schon wieder von sich reden. Gestern erst berichteten wir über ein Urteil gegen Amazon. Nun nimmt man sich Microsoft und Windows 10 vor.

Es geht um die von Microsoft eingesetzte Datenschutzklausel, welche die Verbraucherzentrale NRW für unzulässig hält. Obacht: Das ist (noch) kein Fakt, sondern erst einmal die Auffassung der Verbraucherzentrale. Das Ganze muss nun vom Landgericht München I (Az.: 12 O 909/16) entschieden werden. Man kann und darf also durchaus anderer Meinung sein. Man begründet die Klage wie folgt:

Für das Upgrade müssen Lizenzbestimmungen akzeptiert werden. Per Klausel verlangte Microsoft darin die Einwilligung in die Datenerhebung und -nutzung pauschal für alle Funktionen und Dienste gemäß der eigenen seitenlangen Datenschutzerklärung, auf die der Softwareriese in der Klausel verwies. Dabei gilt: Ohne Zustimmung kein Upgrade.

Man stört sich also etwas an dem „Cloud-Ansatz“ von Windows 10 und daran, dass Informationen dazu nicht deutlich hervorgehoben werden. Microsoft würde durch seine Dienste eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzerdaten an die hauseigene Server übertragen. Das sei generell kein Problem, wenn das dem Nutzer auch klar ist, so zumindest verstehe ich die Kritik.

Mit den Worten der Verbraucherzentrale klingt das dann so:

Solche brisanten Klauseln bedürfen nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW einer optischen Hervorhebung, so dass Nutzer transparent erkennen können, welchen Bedingungen sie zustimmen sollen. Doch genau daran haperte es bei Microsoft. Darüber hinaus lautet die Kritik auch, dass der Nutzer in der Datenschutzerklärung nicht ausreichend informiert werde, in welche Datenerhebung und -nutzung er konkret einwilligt, da sie zu lang, unübersichtlich und unbestimmt sei.

Man forderte, dass Microsoft die Datenschutz-Klausel nicht mehr verwenden solle. Microsoft weigerte sich erwartungsgemäß, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, woraufhin die Verbraucherzentrale Klage eingereicht hat.

Unabhängig davon, können Nutzer natürlich diverse Funktionen in Windows 10 einfach abschalten und/oder das Senden von Daten an Microsoft über die Einstellungen konfigurieren bzw. verhindern. Darum geht es in der Klage nicht.


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