Axel Springer klagt wieder gegen Adblocker-Anbieter Eyeo

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Nachdem Axel Springer in der Vergangenheit mit seinen Klagen gegen den Adblocker-Anbieter Eyeo stets gescheitert war, wagt das Verlagshaus nun einen neuen Anlauf.

Diesmal versucht man es mit einer Urheberrechtsklage. Die Logik dahinter: Der Programmcode bzw. die Rechte am Code einer Website liegen beim Anbieter. Würde ein Adblocker diesen Code verändern, wäre dies nach Auffassung von Axel Springer eine Urheberrechtsverletzung.

So heißt es:

Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein. Dadurch beschädigen sie langfristig nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus, sondern gefährden auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet. Das werden wir nicht hinnehmen.

– Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer

Auch wenn wir selbst unter der enorm hohen Zahl von Adblocker-Nutzern leiden, obwohl wir gezielt auf sehr störende Werbeformen verzichten, kann ich dieser Klage nichts Positives abgewinnen.

Die Tools und deren Einsatz unterbinden zu wollen, ist in meinen Augen einfach der falsche Weg. Wer sich auf seine Inhalte fokussiert, Werbeeinblendungen im Rahmen hält und Alternativen zum reinen Blocken anbietet, dürfte auf lange Sicht besser fahren.

Selten passt dieser Hinweis so gut wie jetzt: Ihr könnt uns unterstützen und erhaltet im Gegenzug unter anderem Werbefreiheit auf mobiFlip.de. ;-)

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