Freie Endgerätewahl beim Glasfaseranschluss: Bundesnetzagentur stärkt Kundenrechte


Die Bundesnetzagentur hat eine Entscheidung zum Netzabschlusspunkt in passiven Glasfasernetzen (PON) getroffen.
Danach bleibt die freie Wahl des Endgerätes am Netzabschlusspunkt, wie sie bereits bei VDSL- und Kabelnetzen besteht, auch bei Glasfasernetzen erhalten. Das betonte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Mehrere Telekommunikationsverbände hatten eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelung für passive Glasfasernetze gefordert. Sie argumentierten, dass die gemeinsame Nutzung des letzten Übertragungsabschnitts durch mehrere Endnutzer in PON-Netzen besonders störanfällig sei. Dies könne durch direkt angeschlossene, ungeeignete Endgeräte verstärkt werden.
Die Bundesnetzagentur lehnte diesen Antrag jedoch ab, da die bestehenden gesetzlichen Regelungen und technischen Gegenmaßnahmen ausreichen, um mögliche Störungen zu beheben. Die Behörde betonte, dass Probleme in Glasfasernetzen ebenso beherrschbar seien wie in VDSL- und Kabelnetzen. Der gesetzliche Regelfall der freien Endgerätewahl bleibt daher bestehen.
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Sie versuchen es halt immer wieder. Gut, dass so eine Entscheidung getroffen wurde.