Neuwagen ab 2024: Moderne Assistenzsysteme werden zur Pflicht

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Ab dem 7. Juli 2024 dürfen viele Neuwagen in der EU nur noch zugelassen werden, wenn sie gemäß den EU-Typgenehmigungsvorschriften mit bestimmten Assistenzsystemen ausgestattet sind.

Diese Regelung ist die zweite Stufe der EU-Vorschriften, die vor zwei Jahren eingeführt wurden. Dazu gehören der „Intelligente Geschwindigkeitsassistent“, der den Fahrer bei Geschwindigkeitsübertretungen warnt, dessen Funktion aber abschaltbar ist, sowie ein „Ereignisspeicher“ bzw. „Black Box“, der nach einem Unfall anonymisierte Fahrdaten aufzeichnet. Auch ein Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem und eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre müssen an Bord sein.

Notbremsassistent wird zur Pflicht

Darüber hinaus sind ein „Notbremsassistent“ und ein „Notbremslicht“ für neu zuzulassende Fahrzeuge vorgeschrieben. Der Notbremsassistent muss in der Lage sein, stehende Objekte und bewegte Fahrzeuge zu erkennen und bei Bedarf automatisch zu bremsen. Das Notbremslicht signalisiert dem nachfolgenden Verkehr eine starke Bremsverzögerung mit aktiviertem Bremslicht und Warnblinker. Ebenfalls vorgeschrieben ist der „Rückfahrassistent“, der den Fahrer beim Rückwärtsfahren über Personen und Objekte hinter dem Fahrzeug informiert.

Der Automobilclub AvD wies kürzlich darauf hin, dass ursprünglich auch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung geplant war, die ein Abschaltverbot für Abbiegeassistenten bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen vorsah. Diese Änderungen wurden jedoch im November 2023 überraschend vom Bundesrat abgelehnt. Nun liegt es am Bundestag, durch Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Bundesrat die Gesetzesvorhaben vor dem Scheitern zu bewahren.

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