Rufnummernmitnahme könnte günstiger werden

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Die Rufnummernmitnahme zu einem neuen Mobilfunkanbieter könnte zukünftig deutlich günstiger werden. Davon geht die Bundesnetzagentur aus, die heute die Gebühren dafür gedeckelt hat.

Die Bundesnetzagentur hat ein Entgelt der Vodafone GmbH für unwirksam erklärt, das für die Mitnahme einer Mobilfunknummer gegenüber Mobilfunkdiensteanbietern erhoben wurde. Gleichzeitig wurde ein abgesenktes Entgelt von 3,58 Euro (netto) angeordnet.

Das angeordnete Entgelt wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Vodafone ist nun freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben.

Die Entscheidung betrifft unmittelbar zwar nur die Entgelte, die Vodafone anderen Mobilfunkdiensteanbietern für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer in Rechnung stellen darf.

Dennoch sind die Entgelte aller am Markt tätigen Mobilfunkdiensteanbieter anhand der nunmehr ermittelten Preisobergrenze zu messen. Der Entscheidung kommt damit eine Signalwirkung für alle anderen Mobilfunkdiensteanbieter zu.

Auswirkung auf Endkunden erwartet

Da die zwischen den Anbietern vereinbarten Entgelte üblicherweise an die Endkunden weitergereicht werden, will die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben nun auch die von den Mobilfunkdiensteanbietern gegenüber den Endkunden in Rechnung gestellten Entgelte für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einer Überprüfung unterziehen. Diese betragen in der Regel immerhin 25 Euro und mehr.

Wenn das erfolgt ist, erwartet man für die Endkunden eine Absenkung der Gebühren für eine Rufnummernmitnahme. So heißt es:

Nach der jetzigen Entscheidung dürften auch dort deutliche Absenkungen zu erwarten sein.

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