StVO: Rolle rückwärts bei den Strafen

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Am 28. April 2020 war die StVO-Novelle in Kraft getreten. In dieser sind zahlreiche Anpassungen enthalten. Auch härtere Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen. Nun rudert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kräftig zurück.

Von Regelungen zu Blitzer-Apps, über Vorgaben zu Elektrokleinstfahrzeugen, Fahrradzonen, Carsharing, Mindestüberholabständen, bis hin zu Halteverboten oder Vereinfachung für Lastenfahrräder, wurden zahlreiche Themen in der StVO-Novelle bedacht. Auch hatte man neue Bußgelder eingeführt. Wir hatten darüber bereits berichtet.

Doch nun könnte alles anders kommen, zumindest was die Geschwindigkeitsverstöße angeht. Bundesminister Scheuer plant nämlich die Rolle rückwärts und gibt sogar – durch die Blume – zu, dass man die Bürger an der Nase herumgeführt hat. Denn genau dieses Zurückrudern war anscheinend die ganze Zeit bereits geplant.

Im Kern geht es um diesen Punkt:

Bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts nun bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und außerorts von 26 km/h.

BMVI vs. Wutbürger

In einer unter anderem über Twitter veröffentlichen Stellungnahme ordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur diese Regelung nun als „unverhältnismäßig“ ein. Grund dafür? Ich würde es mal etwas spitz formulieren: die Wutbürger, die sich empört an das Ministerium gewandt haben. So heißt es:

Viele Bürger, die auf ihr Auto angewiesen sind, haben uns geschrieben. Sie haben Angst, ihren Führerschein & so ihren Job zu verlieren.

Man kennt das ja. Jeder von uns wird tagtäglich im Straßenverkehr nahezu gezwungen so schnell zu fahren, dass es unmöglich ist, Verkehrsschilder zu lesen und Regeln einzuhalten. Zum „Glück“ erkennt das auch das BMVI und gibt an:

Wir arbeiten derzeit an der Änderung & sind bereits auf die Bundesländer für die notwendige Zustimmung zugegangen.

Bei der Tagesschau heißt es dazu weiter:

Mit einer Änderung solle die Akzeptanz bei den Bürgern sowie das Gerechtigkeitsempfinden wieder hergestellt werden.

Gerechtigkeitsempfinden? Puh. Schaut man sich nochmal das Video „Wie entsteht eine STVO-Novelle?“ an, welches das BMVI erstellt hat, löst die Aktion um so mehr Kopfschütteln bei mir aus.

Eine Umstellungsphase, in der sich „einige“ Bürger beschweren werden, hatte ich sogar erwartet. Aber nun zurückrudern und im Grunde gleich noch zugeben, dass man die Sache die ganze Zeit schon so eingeschätzt hatte, statt vorher einen gemeinsamen Weg mit den Ländern zu suchen? Schwach. Ganz schwach.

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