Telefónica und 1&1 Drillisch schließen National Roaming Agreement ab
Telefónica Deutschland und 1&1 Drillisch haben ihre künftige Zusammenarbeit in einem National Roaming Agreement (NRA) langfristig geregelt. Darin enthalten sind einige interessante Details für 1&1-Drillisch-Bestandskunden.
Mit dem Vertragsschluss setzen die Unternehmen ihre langfristige Partnerschaft wie geplant auf eine neue vertragliche Basis. Nicht zu verwechseln ist das ganze mit dem MVNO-Vertrag („mobile virtual network operator“), der die Vorleistungen von Telefónica Deutschland im Netz regelt.
Zu den Details des National Roaming Agreement (NRD) teilt Telefónica Deutschland folgendes mit:
- Das NRA hat eine anfängliche Laufzeit von fünf Jahren, rückwirkend ab 1. Juli 2020, und kann zweimal verlängert werden. Zunächst hat 1&1 Drillisch eine Option zur Verlängerung bis Mitte 2029, für die Zeit danach ist eine weitere Verlängerung im Verhandlungswege um bis zu 5 Jahre möglich.
- Die kommerziellen Bedingungen der anfänglichen Vertragsperiode sind unter dem erwartet signifikanten Wachstum des Mobilfunkverkehrs im Netz von Telefónica Deutschland definiert. Wie in den Fusionsauflagen festgelegt, leiten sich die Preisstrukturen des NRA aus dem MBA MVNO-Vertrag ab; im Wesentlichen eine Kombination aus Stückpreisen und vorab festgelegten Abnahmevolumina. 1&1 Drillisch kann die Abnahmevolumina künftig mehrmals im Jahr in vertraglich definierten Grenzen reduzieren oder erhöhen. Ein Preisüberprüfungsmechanismus kann einmal im Jahr von 1&1 Drillisch initiiert werden.
- Das National Roaming umfasst die verfügbare 2G-/3G-/4G-Netzabdeckung, während MBA MVNO-Leistungen unverändert die verfügbare 2G-/3G-/4G-/5G-Netzabdeckung von Telefónica Deutschland beinhalten. Ab dem 01.01.2026 gelten Zugangsbeschränkungen zum 4G-Mobilfunknetz der Telefónica Deutschland in vertraglich festgelegten Gebieten.
- Nach Abschluss eines vertraglich festgelegten Zeitraums, in dem die 1&1 Drillisch Bestandskunden auf das 1&1 Drillisch Netz migriert werden, erfolgt die 5G-Versorgung dieser Kunden ausschließlich über das 5G-Netz von 1&1 Drillisch.
- Bis zum Abschluss der Bestandskundenmigration von 1&1 Drillisch laufen die National Roaming- und MBA MVNO-Dienste parallel. Für beide Dienste gelten die im NRA festgelegten kommerziellen Bedingungen.
Das Wichtigste (aus meiner Sicht) zusammengefasst:
Das Startdatum für National Roaming wird von 1&1 Drillisch parallel zum Start des 1&1 Drillisch-Mobilfunknetzes festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt erhalten alle Neukunden und alle auf das Netz von 1&1 Drillisch migrierten 1&1 Drillisch Kunden, Zugang zum 5G-Netz von 1&1 Drillisch sowie in noch nicht ausgebauten Gebieten automatisch per National Roaming „diskriminierungsfreien“ Zugang zum 2G- und 4G-Mobilfunknetz von Telefónica.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten in bestimmten städtischen Gebieten, die bis dahin vom 5G Netz von 1&1 Drillisch versorgt werden sollen, Beschränkungen beim Zugang zu 4G-National Roaming im Telefónica-Netz, wobei eine Mindestversorgung von bis zu 50 Mbit/s immer sichergestellt sein soll.
1&1 Drillisch Kunden, die derzeit auf dem Telefónica Netz aktiviert sind, werden nach dem Start des 5G-Netzes von 1&1 Drillisch innerhalb einer vertraglich definierten Übergangszeit sukzessive migriert und haben bis dahin weiterhin 2G-, 4G- und 5G-Zugang im Telefónica Mobilfunknetz.
In unserem Tarifvergleich für Mobilfunktarife kann das persönliche Nutzungsverhalten vorab festgelegt werden, um bestmöglich zugeschnittene Tarife zu finden.
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