Verbraucherschützer siegen: Schluss mit unfairen Glasfaser-Verträgen


Die Deutsche GigaNetz GmbH bot bisher, wie viele andere Glasfaseranbieter auch, Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren an, die jedoch erst mit der Freischaltung des Glasfaseranschlusses begannen. Dadurch verlängerte sich die tatsächliche Bindung der Kunden, was den Anbieterwechsel erheblich verzögerte.
Die Verbraucherzentrale klagte gegen diese Praxis vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) und bekam Recht, da diese Regelung die gesetzliche Höchstlaufzeit von zwei Jahren für Telekommunikationsverträge überschreitet.
Ein zentrales Problem ist, dass der Ausbau von Glasfasernetzen oft Monate oder sogar Jahre dauert. Beginnt die Vertragslaufzeit erst nach der Freischaltung, müssen Verbraucher die Ausbauzeit zusätzlich hinnehmen, was ihre Flexibilität und Wahlfreiheit beeinträchtigt, so die Verbraucherzentrale.
Das OLG stellte klar, dass das Risiko von Verzögerungen beim Ausbau nicht auf die Kunden abgewälzt werden dürfe. Das Urteil hat die Einhaltung der Maximalfrist von zwei Jahren auch im Bereich des Glasfaserausbaus bestätigt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil des Hanseatischen OLG (Az. 10 UKL 1/24) ist in der Urteilsdatenbank der Verbraucherzentrale NRW zu finden.
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Wahrscheinlich hat man es ja selbst in der Hand. Wenn man nichts für den Anschluss im Haus bezahlen möchte, nimmt man halt die 24 Monate weiterhin in Kauf. Während ja sonst eher kontraproduktiv, diese Richtung. Ansonsten muss man wahrscheinlich halt den gesamten Neuanschluss löhnen.
Kann der ehrlich gesagt ebenfalls nicht nachvollziehen. Grundsätzlich startet der Telekommunikationsvertrag ja auch erst mit erreichen des Ausbauziels und der damit zusammenhängenden Freischaltung. Er läuft dann 24 Monate, so dass die Maximaldauer nach Telekommunikationsgesetz wiederum eingehalten wird. Sollte sich diese Rechtsprechung oben durchsetzen, dürfte an einem Ausbau kaum mehr jemand Interesse haben, bzw. die Anbieter werden die Anschlusskosten künftig sicher nicht mehr für ihre Kunden übernehmen.
Hallo,
ich vermute, dass hier die gleiche Praxis wie bei mir mit 1&1 gemeint ist.
1&1 hat mir Mitte 2024 angeboten in den Glasfaserfasertarif zu wechseln. Glasfaser ab Ende 2025 verfügbar und bis dahin mit Geschwindigkeit xxx DSL weiter surfen. Auftragsbestätigung war dann ein neuer DSL Vertrag und Glasfaservormerkung für Ende 2025.
Ich hatte dann noch viele Fragen (z.B. Gebäudenutzungsvertrag,…) und durch Zufall wurde mir mitgeteilt, dass frühestens !!! Ende 2026 Glasfaseranschluss verfügbar ist.
Durch die Verknüpfung wollte sich der Anbieter aus meiner Sicht eine deutlich längere Laufzeit sichern…
Kann ich absolut nicht nachvollziehen, obwohl ich als Endverbraucher hier ja ganz klar einen Vorteil davon trage. Bei uns läuft der Aubaus im März an, ich selbst habe auch einen Vertrag geschlossen, der dann ab Verfügbarkeit gilt. Bis zur Aufschaltung erbringt niemand eine Leistung und ich zahle auch nichts dafür. Würde die Vorlaufzeit mit zählen, hat der Anbieter vielleicht noch ein halbes, maximal 1 Jahr, Vertrags-Restlaufzeit. Das führt meiner Meinung nach dazu, dass Anreize für den Ausbau wegfallen und dieser somit unattraktiver wird. Das hat für andere, potenzielle Kunden wiederum den Effekt, dass der Ausbau zumindest noch weiter verlangsamt wird.