Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen einen Eierbecher

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Das Apple keinen Spaß versteht, wenn es um die eigenen Produkte und deren Bezeichnungen geht, hat aktuell ein kleiner Eierbecher zu spüren bekommen. Dieser war nämlich, in Anlehnung an Apples portablen Musik- und Mediaplayer iPod, einfach als „eiPott“ bezeichnet worden.

Das Produkt der Firma Koziol erinnert allerdings nicht nur dem Namen nach an das Apple-Produkt, sondern lehnt sich auch am bekannten Design dessen an.

Das Hamburger Oberlandesgericht hat dem Antrag von Apple stattgegeben und forderte, dass der „eiPott“ umbenannt werde. Als Strafe bei Nichterfüllung hätte eine Zahlung von 250.000 US-Dollar an Apple erfolgen müssen.

Eigentlich ein witziges Sommerloch-Thema, denn eine Verwechslungsgefahr dürfte wohl nicht mal beim Hardcore-Apple-Fanboy bestanden haben.

>> Eierbecher (der früher hieß wie ein Apple-Produkt) bei Amazon <<

Gigant Apple hat einem Eierbecher der koziol »ideas for friends GmbH aus Erbach im Odenwald den Kampf angesagt. Unglaublich, aber wahr: der designige eiPOTT stellt offenbar eine gravierende Gefahr für die Marke Apple dar.

Seit Anfang 2009 ist der Eierbecher eiPOTT des Aschaffenburger Designers Michael Neubauer/qed-Design bei koziol im Sortiment. Nachdem es Apple Inc. nicht gelungen war, die Herstellung und den Vertrieb des Produktes generell zu verbieten, hat der Konzern es nun im dritten Anlauf geschafft, eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Namens eiPOTT für den Eierbecher zu erwirken. [Hanseatisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen: 5 W 84/10].

Begründet wird der Vorgang mit einer möglichen Verwechslungsgefahr des Eierbechers mit einem Musikabspielgerät der Firma Apple.

Die Begründung stützt sich in erster Linie auf die klangliche Zeichenähnlichkeit. Und der schwer wiegenden Tatsache, dass sich koziol den Umstand zu Nutze mache, „dass in der deutschen Sprache zwei Substantive – hier ‘ei‘ und ‘Pott‘ – praktisch beliebig miteinander verbunden werden können.“

Die Richter gestehen der Namensgebung zwar zu, sie sei „eine witzige Idee und man muss auch erstmal darauf kommen. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung […] vermag der Senat aber nicht erkennen.“

Daher könne man den Aspekt der Kunstfreiheit nicht gelten lassen.

Zudem handele es sich bei dem Begriff eiPOTT um ein Kunstwort, das keinen klaren Sinngehalt habe und sowieso für Eierbecher „nicht üblich“ sei. Vielmehr ließen sich hinter dem Begriff auch andere Gegenstände vermuten wie z.B. ein Eierkocher. Verwunderlich daher auch die Ausführung, dass koziol zwar jedes andere Produkt seines Sortiments eiPOTT nennen dürfe, nur eben keinen Eierbecher.


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