Apple vs. Samsung: Überraschende Wendung im Patentstreit

Hardware

Könnt ihr euch noch an die Patentstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung in den letzten Jahren erinnern? Nun, genau hier gibt es jetzt eine eher überraschende Wendung, mit der man nicht gerechnet hat.

Apple vs. Samsung, ein Thema, welches uns seit Jahren begleitet. Nicht nur im Alltag, wenn die beiden Unternehmen ihre Top-Smartphones im Einzelhandel gegeneinander antreten lassen, auch vor Gericht. Es gab in den letzten Jahren diverse Verhandlungen, in denen Apple als Sieger vom Platz ging. Also nicht in allen Fällen, aber zumindest beim Streit um das kopierte Design des iPhones.

Jetzt aber eine eher überraschende Wendung, denn ein Patent, welches bei den Streitigkeiten maßgeblich für das Ergebnis des Gerichts verantwortlich war, wurde vom Patentamt in den USA jetzt für ungültig erklärt. Wieso das?

Ich fasse das hier mal kurz zusammen, weitere Details gibt es wie immer bei Foss Patents. Es geht um ein Patent, welches das Design des iPhone 3G beschreibt und im November 2008 eingereicht wurde. Apple war sich aber sicher, dass man das Design in diesem Patent schon mit den Patenten vom Jahr davor ausreichend beschrieben hat und das Patent somit rückwirkend gültig ist. Das USPTO hat dem jetzt aber widersprochen. Das Patent, welches im November 2008 eingereicht wurde, gilt auch erst ab diesem Datum.

Der entscheidende Punkt ist, dass zwischen den ersten Patenten von 2007 und dem von 2008 andere Unternehmen ähnliche Patente eingereicht haben, darunter auch LG und Samsung. Laut USPTO ist das Patent von Apple somit also ungültig, da man sich das Design zu diesem Zeitpunkt hätte nicht mehr schützen lassen dürfen. Das besagte Patent ist aber eines der entscheidenden Patente bei den Rechtsstreitigkeiten mit Samsung gewesen. Der Fall könnte jetzt also eine überraschende Wendung mit Samsung als Sieger nehmen.

Aktuell steht anscheinend noch eine halbe Milliarde Dollar aus, die Samsung an Apple zahlen müsste. Diese könnte man sich jetzt in Südkorea sparen, man muss nur noch das Gericht überzeugen. Der Imageschaden bleibt aber.


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