Apple versus Samsung: Kein Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1N in Deutschland

Marktgeschehen

Nach dem Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 in Deutschland konterte Samsung einige Wochen später mit einer modifizierten Version des Android-Tablets und nannte dies schlicht und einfach Samsung Galaxy Tab 10.1N. Optisch gab es hier und da ein paar kleine Unterschiede im Vergleich zum Vorgänger, im Grunde genommen hat sich aber eigentlich nicht so viel geändert.

Sah wohl auch Apple so und wollte direkt ein Verkaufsverbot für die neue Version erwirken. Die Richterin am Landgericht Düsseldorf sah das jedoch anders und konnte Apple dieses Mal nicht zustimmen, Samsung ist der Aufforderung nachgekommen und es ist keine Verletzung der Geschmacksmusterrechte von Apple zu erkennen. Laut Richterin weiß der Kunde genau, dass dieses Tablet von Samsung stammt.

“Consumers are well aware that there is an original and that competitors try to use similar designs, so buyers are vigilant when looking at products,” Brueckner-Hofmann said. “We don’t think that someone buys a Samsung to make his table neighbor at the coffee house believe he owns an iPad.”

Eine endgültige Entscheidung wird es dann aber erst am 9. Februar getroffen, bei der Apple jedoch keine großen Chancen zugesprochen werden. Apples Anwalt Matthias Koch bezeichnete das als typische Strategie von Samsung erst ein Produkt nachzuahmen und es dann so leicht zu verändern, bis man es einwandfrei verkaufen darf. Im Umkehrschluss sagte der Anwalt Thomas Musmann von Samsung, dass Apple versucht ein Tablet-Monopol aufzubauen.

Am Ende kann man diesen Rechtsstreit nicht beurteilen ohne eine subjektive Meinung zu haben und die ist bei jedem anders. Ich zweifle nur so langsam ernsthaft an unseren Gerichten, denn der Unterschied des Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 10.1N ist meiner Meinung nach so gering, dass es für die beiden Tablets kein unterschiedliches Urteil geben dürfte, entweder beide verbieten, oder beide erlauben. Wie seht ihr das?

 

Update

Wen die Details interessieren, der kann sich auch die vom Landgericht Düsseldorf veröffentlichte Pressemitteilung (PDF) durchlesen, dort heißt es:

Unabhängig davon hat die Kammer nach dem Ergebnis ihrer Vorberatung vorläufig den Standpunkt eingenommen, dass das Produkt „Galaxy Tablet 10.1 N“ – anders als sein Vorgänger „Galaxy Tablet 10.1“ – das zugunsten der Firma Apple hinterlegte Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht verletzt. Beim Erlass des europaweiten Vertriebsverbotes für das Produkt „Galaxy Tablet 10.1“ hatte die Kammer maßgeblich auf die Vorderansicht abgestellt, die u. a. durch ihre glatte Oberfläche und den auf allen Seiten gleichmäßig schmalen Rand gekennzeichnet war. Im Gegensatz dazu ist der Rand des Gerätes „Galaxy Tablet 10.1 N“ auf der linken und rechten Seite verbreitert und mit schlitzförmigen Lautsprechern versehen worden, die die ansonsten glatte Oberfläche des Produkts unterbrechen. Zudem ist der Schriftzug „Samsung“ deutlicher sichtbar als bei dem älteren Modell „Galaxy Tablet 10.1“.

 

Quelle Bloomberg

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